Verkehr & Infrastruktur

Lang-LKW im Regelbetrieb: Das sollten Unternehmen wissen

Seit dem 1. Januar 2017 ist der Lang-LKW in den Regelbetrieb gegangen. Damit wird der unbefristete streckenbezogene Regelbetrieb für den Lang-Lkw auf Basis des bestehenden Positivnetzes erlaubt. Folgendes sollten Unternehmen wissen, wenn sie den Lang-LKW einsetzten möchten:

Welches Streckennetz darf befahren werden?

Der Lang-LKW darf nur auf den Strecken des sogenannten Positivnetzes eingesetzt werden. Dabei sind die zulässigen Strecken Straßen- und zum Teil hausnummerngenau angegeben. Die derzeit aktuelle Liste ist in der sechsten Änderungs-Verordnung zum Feldversuch mit Lang-Lkw enthalten.
Der Lang-LKW darf nur auf den Strecken des sogenannten Positivnetzes eingesetzt werden. Dabei sind die zulässigen Strecken Straßen- und zum Teil hausnummerngenau angegeben. Die derzeit aktuelle Liste ist in der „zehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge“ vom 13.11.2020 enthalten.

Welche Fahrzeuge sind zulässig?

Insgesamt sind fünf verschiedene Typen von Lang-LKW zugelassen. In den unbefristeten Regelbetrieb sind allerdings nur die Typen 3 bis 5 aufgenommen worden. Für Typ 1, die sogenannten verlängerten Sattelauflieger) ist die Genehmigung auf zunächst sieben Jahre begrenzt, da eine unbefristete Zulassung nicht mit einer EU-Richtlinie vereinbar ist. Für Typ 2, Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger, wurde die Versuchsphase um ein Jahr verlängert, da die im Feldversuch gewonnen Daten insbesondere zur Fahrsicherheit in kritischen Situationen als noch nicht hinreichend angesehen werden.
  • TYP 1: Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger (Sattelkraftfahrzeug) bis zu einer Gesamtlänge von 17,80 Metern; Befristete Zulassung um sieben Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert
  • TYP 2: Sattelkraftfahrzeug mit Zentralachsanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern; unbefristeter Regelbetrieb
  • TYP 3: Lastkraftwagen mit Untersetzachse und Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern; unbefristeter Regelbetrieb
  • TYP 4: Sattelkraftfahrzeug mit einem weiteren Sattelanhänger bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 Metern; unbefristeter Regelbetrieb
  • TYP 5: Lastkraftwagen mit einem Anhänger bis zu einer Gesamtlänge von 24,00 Metern ; unbefristeter Regelbetrieb
Details stehen auf der Website des Bundesverkehrsministeriums.

Was ist zu tun, wenn man zukünftig den Lang-Lkw einsetzen will?

Unternehmen, die den Lang-Lkw einsetzen möchten, benötigen keine spezielle Genehmigung. Allerdings müssen sie prüfen und sicherstellen, dass die Anforderungen der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) und den entsprechenden Änderungs-Verordnungen erfüllt sind (u. a. bezüglich der einzusetzenden Fahrzeugkombination, der zu transportierenden Ladung oder der vorgesehenen Fahrer). Kopien der entsprechenden Gutachten und Bescheinigungen sind stets im Fahrzeug mitzuführen.
Weiterhin ist zu prüfen, ob die Routen (Versand- bis Empfangsadresse), die mit einem Lang-Lkw befahren werden sollen, auch Bestandteil des Positivnetzes der aktuell geltenden Änderungs-Verordnung sind. Sollten die Routen nicht vollständig enthalten sein, kann die Aufnahme bei den betroffenen Landesministerien beantragt werden. Diese prüfen dann, ob eine Aufnahme möglich ist. In Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Friedrichswall 1, 30159 Hannover, poststelle@mw.niedersachsen.de) zuständig.

Welche Ergebnisse hatte der Feldversuch Lang-LKW?

Dem Regelbetrieb vorgeschaltet war ein fünfjähriger Feldversuch, der Ende 2016 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden ist. Dabei wurden Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent festgestellt. Auch unter Umweltaspekten ergaben sich Vorteile, da zwei Lang-Lkw-Fahrten drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen können.
Weitere Informationen zum Feldversuch finden Sie hier.
Stand: 10.01.2023