Verkehr & Infrastruktur

Bundesverkehrswegeplan 2030: Projekte im IHK-Bereich

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist am 4. August 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Damit sind die Leitlinien der Investitionspolitik in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes für die kommenden 15 Jahre beschlossen. Gegenüber der Entwurfsfassung, von der IHK geforderte Projekte, in der Dringlichkeit hochgestuft worden.
Hierzu gehört u.a. die Aufnahme des Autobahnabschnittes der A 2 zwischen der Anschlussstelle Hannover-Herrenhausen und dem Autobahndreieck Hannover-West in den Vordringlichen Bedarf. Der Ausbau dieses Abschnitts auf acht Fahrstreifen ist elementar, um der Überlastung des Bereiches entgegenzuwirken und damit auch die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Ebenfalls in die Endfassung des BVWP aufgenommen wurde, wie von der IHK gefordert, die Südumgehung Hameln im Zuge der B 1. Auch für den Wirtschaftsraum Holzminden, der zu den am schlechtesten angebundenen Regionen in Niedersachsen gehört liefert die Endfassung des BVWP klare Verbesserungen. Gerade die Schaffung von Planungsrecht für den zentralen Engpass der Ith-Querung im Bereich zwischen Fölziehausen und Eschershausen ist ein wichtiger Schritt,  auch wenn hier die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf wünschenswert gewesen wäre.
Die IHK hat alle Straßenbauprojekte, die im Bereich der IHK Hannover realisiert werden sollen, in einer Karte und in Tabellen übersichtlich dargestellt. Nicht aufgeführt sind die 19 Projekte im Bereich der IHK Hannover, die in der Dringlichkeit nur in den „Weiteren Bedarf“ eingestuft wurden.
Die Dringlichkeitseinstufung ist entscheidend dafür, ob und wann die Realisierung der Projekte erfolgen kann. Neben den fest disponierten Projekten, die so schnell wie möglich umgesetzt werden, sollen auch die Projekte des Vordringlichen Bedarfs (VB) und des Vordringlichen Bedarfs - Engpassbeseitigung (VB-E) im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden. Darüber hinaus besteht bei Projekten des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) bei fortschreitender Planung die Möglichkeit gegebenenfalls im Rahmen von Bedarfsplanüberprüfungen eine Realisierung zu erreichen. Für Projekte des Weiteren Bedarfs ist hingegen – sofern nicht eine grundlegende Neubewertung erfolgt - trotz ihrer erwiesenen volkswirtschaftlichen Relevanz eine Realisierung in der Laufzeit des BVWP aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Finanzmittel eher unrealistisch.
Grundsätzlich ist der BVWP 2030 ein Schritt in die richtige Richtung. In der Laufzeit sollen rund 227 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Die Schwerpunktsetzung auf den Erhalt mit einem Volumen von rund 142 Mrd. Euro trägt dem schlechten Erhaltungszustand der Verkehrsinfrastruktur Rechnung. Auch die Fokussierung auf Hauptachsen, Knoten und großräumig bedeutsame Projekte ist zu begrüßen.
Stand: 10.01.2023