Verkehrsgewerbe

Informationen für Gefahrgutfahrer

Für Fahrer, die Transporte von Gefahrgut durchführen, ist eine zusätzliche Bescheinigung erforderlich. Für diese Bescheinigung, die ADR-Schulungsbescheinigung, ist das Ablegen von verschiedenen Prüfungen notwendig.
  • Doch für welche Gefahrguttransporte auf der Straße dürfen nur besonders geschulte Gefahrgutfahrer eingesetzt werden?
  • Welche Schulungen für Gefahrgutfahrer gibt es?
  • Welche Schulungsinhalte werden vermittelt?
  • Und welche Lehrgangsveranstalter sind von der IHK Hannover anerkannt?
Das Merkblatt ADR (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 115 KB) der IHK Hannover gibt Antworten auf diese und weitere Fragen.

Schulung von Gefahrgutfahrern - von der IHK anerkannte Schulungsveranstalter

Eine Auflistung von der IHK Hannover anerkannten Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 60 KB).
Die aufgeführten Schulungsveranstalter unterhalten im Zuständigkeitsgebiet der IHK Hannover eine Schulungsstätte.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Schulungsveranstalter oder an Herrn Schröder, Abteilung Industrie und Verkehr der IHK, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover, Telefon: 0511 3107-412, E-Mail: karsten.schroeder@hannover.ihk.de

Monatliche Prüfungstermine für Erst- und Wiederholungsprüfungen für Gefahrgutfahrer

Teilnehmer einer Gefahrgutfahrerschulung, die nicht unmittelbar nach der Schulung die Prüfung absolvieren wollen oder Teilnehmer, die die Erstprüfung nicht bestandenen haben, bietet die IHK Hannover als neues Angebot monatliche Prüfungstermine am Standort der IHK Hannover an. Voraussetzung an der Teilnahme zur Prüfung ist die vorherige Schulung bei einem von der IHK Hannover anerkannten Schulungsveranstalter.
Bitte nehmen Sie telefonischen Kontakt mit Herrn Schröder auf.
Für die Prüfungstermine ist eine formlose Anmeldung per E-Mail erforderlich. Sie erreichen Herrn Schöder unter Tel. 0511 3107-412, E-Mail: karsten.schroeder@hannover.ihk.de

Aktualisierte ADR-Schulungsbescheinigung bietet besseren Schutz gegenüber Fälschungen

Seit dem 1. April 2019 werden ADR-Schulungsbescheinigungen (ADRCards) nur noch nach neuem Muster ausgestellt. Diese ADRCards verfügen über neue Sicherheitsmerkmale. Zu diesen zählen:
1. Guilloche:
Spezielles Muster aus mehreren ineinander verwickelten und überlappenden Linienzügen.
2. Mikroschrift:
Sehr kleine Schriftgröße, die in der Regel nur mit Hilfe eine Lupe lesbar ist.
3. OVI-Farbe:
Optically Variable Ink (optisch variable Farbe). Hierbei handelt es sich um eine spezielle Farbe, die je nach Blickwinkel in einem anderen Farbton erscheint.
4. NFC-Chip:
Near Field Communication Chip, über den eine Datenbankabfrage erfolgen kann.
Anhand des in die neue ADRCard eingebauten NFC-Chips kann jeder überprüfen, ob die ADR-Schulungsbescheinigung in der zentralen Datenbank vorhanden ist. Detailliertere Angaben zur Datenbankabfrage enthält ein Infoblatt zur neuen ADR-Schulungsbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 273 KB).
Stand: 21.08.2023