Wie der Arbeitsplatz zu organisieren ist, welche Hygiene- und andere Verhaltensregeln sowie Homeoffice-Vorgaben gegen das Coronavirus helfen und viele andere Maßnahmenvorschläge finden Sie in den neuen und sehr pragmatischen Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom gestrigen Tag.
Die Themen:
- Arbeiten in der Pandemie - mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2
- Besondere technische Maßnahmen:
Arbeitsplatzgestaltung, Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume, Lüftung, Infektionsschutz für Baustellen, Landwirtschaft etc., Homeoffice, Dienstreisen und Meetings, Schutzabstände, Arbeitsmittel/Werkzeuge, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung und Persönlicher Schutzasurüstung, Zutritt betriebsfremder Personen, Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle etc. - Besondere personenbezogene Maßnahmen:
Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung, Unterweisung und aktive Kommunikation, arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
Es ist davon auszugehen, dass die Pandemie über einen längeren Zeitraum eine Herausforderung an den Infektionsschutz bei der Arbeit darstellt. Die Verantwortung für die Umsetzung der notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber. Um Infektionen durch das Coronavirus zu reduzieren, sind die betrieblichen Arbeitsschutzstandards und Gefährdungsbeurteilungen von den Betrieben an die aktuelle Situation anzupassen.