Ihre Unterstützung zum öffentlichen Auftrag
Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten erforderlich, die jeweils zu beschaffen, zusammenzustellen und einzusenden sind.
Mit der Vergaberechtsreform in 2016 und 2017 sind die Anforderungen noch gestiegen, denn Unternehmen müssen im Vorhinein den Nachweis liefern, dass sogenannte Ausschlussgründe für sie nicht zutreffen.
Für Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich und freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer-und Dienstleistungen bewerben, gibt es eine Alternative.
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen!
... denn geprüfte und eingetragene Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).
Diese verbesserte Rechtsstellung können Ihnen die Industrie- und Handelskammern als Träger dieser hoheitlichen Aufgabe, die ihnen vom Gesetzgeber übertragen wurde (Vergabeverordnung § 48 Abs. 8), in Zusammenarbeit mit den Auftragsberatungsstellen als bewährte und kompetente Prüfer für die Präqualifizierung bieten.
Neben öffentlichen Auftraggebern werden auch Unternehmen selbst gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Nachweisprüfungen bei ihren Partner- und Subunternehmen durchzuführen. Dies ist beispielsweise mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz für Kurier-, Express- und Paketdienste zum 23. November 2019 erfolgt. Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in dieser Branche einzudämmen, sind die Generalunternehmer für Kurier-, Express- und Paketdienste verpflichtet, die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subunternehmen zu prüfen. Die Auftragnehmer in dieser Branche können ihre Eignung, also insbesondere ihre Zuverlässigkeit im Sinne der ordnungsgemäßen Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, ebenfalls durch die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis nachweisen. Wesentlich ist, was der jeweilige Auftraggeber erwartet.
Ihre Vorteile
Das Verfahren und Anwendung
Die PQ-Nord-Servicestelle bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist der gemeinsame Partner der IHKs in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für die Vorprüfung (Präqualifizierung) der Unterlagen und Nachweise und Ihr Ansprechpartner.
Kosten
Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr gültig.
Antrag stellen - nur über die Website des amtlichen Verzeichnisses möglich:
PQ-Nord Servicestelle: www.abst-mv.de