Öffentliches Auftragswesen

Vergaberecht: EU gibt Empfehlungen zur Bekämpfung geheimer Absprachen

Geheime Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind nicht nur wettbewerbsschädigend, sondern können strafrechtliche Prozesse nach sich ziehen. Zur besseren Bekämpfung hat die EU die Mitteilung die „Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und über Leitlinien für die Anwendung des entsprechenden Ausschlussgrundes“ (Amtsblatt der Europäischen Union 2021/C91/01) veröffentlicht, die auch Leitlinien zur Anwendung enthält.
Zu den vorgestellten Instrumenten gehören unter anderem die Unterstützung der Mitgliedsstaaten und öffentlichen Auftraggeber beim Aufbau von Kapazitäten zur Bewältigung des Problems durch Bereitstellung von Ressourcen. Zudem werden Anreize für Bedienstete, die Vergabeverfahren durchführen und gegen Absprachen tätig werden, in Aussicht gestellt sowie die Organisation von Schulungen zur Sensibilisierung für dieses Thema unterstützt.
Die Leitlinien werden durch einen Anhang mit einer Reihe von Maßnahmen zur besseren Abschreckung vor wettbewerbswidrigen Absprachen sowie zur Aufdeckung dieser ergänzt. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens eine hohe Bieterbeteiligung anzustreben sowie eine gründliche Marktrecherche von Vorteil sei. Auch wird angeregt, eine Klausel in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen, die eine Erklärung von den Bietern verlangt, dass sie ihr Angebot unabhängig von anderen Bietern erstellt haben.
Stand: 03.01.2023