Am Montag, 22. März 2021, hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz über die Fortführung des Lockdown und ein erweitertes Regelwerk zum Unterbrechen der aktuellen dynamischen Infektionsentwicklung beraten. Die IHK hatte am Dienstag HIER über die Ergebnisse informiert.
Ein Ergebnis – das in der Wirtschaft auf große Empörung und erhebliche Widerstände gestoßen war – waren die sehr kurzfristig geplanten verschärften Regelungen für Schließungen von Betrieben über die Ostertage (ab Gründonnerstag) unter dem Stichwort „Erweiterte Ruhezeit“.
Die Umsetzung dieser Planung, die von den Ländern noch sehr kurzfristig die nötige Rechtsverbindlichkeit über die Einbindung in die neue (in Niedersachsen spätestens ab kommenden Montag in Kraft tretende) Corona-Verordnung oder über eine separate Verordnung hätte erhalten müssen, hätte in den Betrieben gravierende Organisationsprobleme und vielfältige ungeklärte vertragsrechtliche, arbeitsrechtliche und finanzielle Implikationen bewirkt.
Nun hat die Politik einen Rückzieher gemacht. Bundeskanzlerin Merkel hat dies am Mittwoch, 24. März, um 12:30 Uhr in einer Presseerklärung nach einer kurzfristig angesetzten Bund-Länder-Beratung mitgeteilt.
Das Land Niedersachsen arbeitet an einer neuen Verordnung. Sobald diese vorliegt, informiert die IHK darüber auf ihren Internetseiten und in diesem Newsletter.
Hinweis: Am 12. April 2021 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs erneut beraten.