Am Mittwoch, 25. November 2020, haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz auf Basis der Erkenntnisse der Wirkungen des „Lockdown light“ im November weitergehende Vereinbarungen für die Wintermonate vorgestellt. Sie sollen auf Basis einer voraussichtlich morgen veröffentlichten Verordnung des Landes voraussichtlich am Montag, 30. November (ggf. am Dienstag, 1. Dezember), in Kraft treten und bis zum 20. Dezember gelten.
Grundsätzliches: Die am 28. Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zu dem genannten Stichtag bundesweit verlängert.
Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Tatsache, dass zwar die Kontaktzahlen nach Angaben des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung um 40 Prozent reduziert worden sind, dass aber die Infektionszahlen weiterhin vielerorts zu hoch seien. Die Trendwende habe noch nicht erreicht werden können; bislang sei ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten. Ein Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, der zudem eine Kontaktnachverfolgung gewährleiste, sei noch nicht erreicht und gelte weiterhin wie im § 28 a des Infektionsschutzgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html) vorgesehen als Orientierungsmarke bei Entscheidungen für Lockerungen.
Vor diesem Hintergrund könnten die am 28. Oktober vereinbarten (und in den Anfang November in Kraft getretenen Länder-Verordnungen festgelegten) Maßnahmen noch nicht aufgehoben werden. Mit der Verlängerung der Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.
Höchste Priorität bei den Entscheidungen hat der Präsenzunterricht an den Schulen. Die Teilnehmer an der Konferenz bitten in Kenntnis der gravierenden Einschränkungen in Kultur, Freizeit, Gesellschaft, Wirtschaft, Tourismus und im privaten Bereich die Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der kommenden Advents- und Weihnachtszeit, die über den November hinausreichenden Schutzmaßnahmen solidarisch mitzutragen, um die Pandemie weiter einzudämmen und die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen zu schützen.
Die am 28. Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember bundesweit verlängert. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen aber bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Vor Weihnachten wird eine weitere Überprüfung und Bewertung erfolgen.
Länderspezifisch kann bei einer 7-Tages-Inzidenz von deutlich unter 50 Fällen in sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz abgewichen werden, sofern nicht andere relevante Indikatoren entgegenstehen. Besonderes Augenmerk wird auf die konsequente Umsetzung der Beschränkungen im Rahmen der Hotspotstrategie (ab 50 Fälle) mit umfassenden allgemein erweiterten Maßnahmen ab 200 Fällen gelegt.
Die wichtigsten Regelungen:
Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen.
Weihnachtstage und Silvester
Die Kontaktbeschränkungen (drinnen und unter freiem Himmel) werden für die Zeit vom 23.12.2020 bis zum 01.01.2021 wie folgt erweitert:
Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind bis max. 10 Personen insgesamt möglich. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Regelungen vom 23.12.2020 bis 01.01.2021 geschlossen bleiben können.
Bund und Länder werden Gespräche mit den Religionsgemeinschaften über Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel der Kontaktreduzierung suchen.
Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Finanzhilfen
Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. In die Förderprogramme sind ausdrücklich auch die Schausteller und Marktkaufleute einzubeziehen.
Für die Wirtschaftsbereiche, die auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen des Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen, ohne direkt von Schließung betroffen zu sein, werden die Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert. Hier werden explizit aufgeführt die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.
Sobald der IHK nähere Informationen über die konkrete Ausgestaltung und die Antragswege vorliegen, informiert sie auf ihren Internetseiten und in diesem Newsletter.
Kontaktbeschränkungen und Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden.
Weitere Themen der Konferenz:
Der Schutz vulnerabler Gruppen: Hier werden für Krankenhäuser, Pflegeheime und –dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen getroffen (ab 1.12.2020 für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte 30 Schnelltests pro Monat pro Pflegebedürftigem, Abgabe von 15 FFP2-Masken gegen geringe Eigenbeteiligung)
Auch haben sich Bund und Länder auf ein Vorgehen mit Kriterien für mögliche schrittweise Öffnungen verständigt (S. 8/9 des Beschlusses).
Das Land Niedersachsen arbeitet an einer neuen Verordnung. Sobald diese vorliegt, informiert die IHK darüber auf ihren Internetseiten und in diesem Newsletter.