Der Deutsche Franchise-Verband hat Qualitätsstandards und das Qualitätsmanagement in Form des DFV-System-Checks verbindlich als neues Prüfverfahren für seine Mitglieder eingeführt.
Alle Franchise-Systeme, die Voll-Mitglied des DFV sind oder eine Voll-Mitgliedschaft anstreben, müssen zukünftig regelmäßig alle drei Jahre diese Überprüfung absolvieren. Entspricht das geprüfte Unternehmen den Anforderungen des DFV, ist es berechtigt, die folgenden drei Jahren das Logo „Mitglied im DFV“ zu führen.
Die bestehenden Voll-Mitglieder haben eine Übergangszeit von drei Jahren eingeräumt bekommen. Für neue Mitglieder gehört der DFV-System-Check zum Aufnahmeverfahren. Für Assoziierte Mitglieder bleibt das jetzige Aufnahmeverfahren bestehen.
Was beinhaltet der DFV-System-Check?
Er beinhaltet eine juristische Prüfung des Franchise-Vertrages sowie eine Einsichtnahme in das Franchise-Handbuch. Der Franchise-Geber wird in den Bereichen Systemkonzept, Produkte/Leistungen, Strategie und Management geprüft. Es erfolgt eine stichprobenartige Befragung der Franchise-Nehmer-Zufriedenheit. Grundlage des Verfahrens sind die offiziellen Richtlinien des DFV zum System-Check.
Der DFV-System-Check wurde durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des DFV, des F&C Internationales Centrum für Franchising & Cooperation an der Universität Münster, Franchise-Gebern und dem DFV als Experten angeschlossenen Rechtsanwälten ausgearbeitet. Die Überprüfung der Systeme wird durch eine neutrale Bewertungsgesellschaft des F&C durchgeführt.
Mit dem System-Check verbundene Zielsetzungen:
Weitere Informationen: Deutscher Franchise-Verband e.V., Geschäftstelle, Torben Leif Brodersen, Geschäftsführer, Tel. (030) 278 902-0.