Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen neu ausgerichtet. Das bisherige Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland" wurde durch die „Förderung unternehmerischen Know-hows" für junge Unternehmen abgelöst. Die IHK Hannover unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Antragstellung als Regionalpartner.Jungunternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht länger als zwei Jahre am Markt sind, können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert werden. Dabei werden in den alten Bundesländern Beratungskosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss beträgt 2.000 Euro. Antragsteller können dabei zur Ausschöpfung der maximal förderfähigen Beratungskosten ggf. auch mehrere Anträge auf Förderung stellen.Jungunternehmen, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – zum Beispiel der IHK Hannover - führen. Zwischen diesem Gespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine der eingeschalteten Leitstellen – zum Beispiel die DIHK Service GmbH - prüft den Antrag und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.Die Beratung darf nur durch selbstständige Berater bzw. Beratungsunternehmen erfolgen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen. Sie müssen über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen können, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis (u. a. Beratungsbericht, Kontoauszug zum Nachweis des Eigenanteils, ggf. Bestätigung IHK-Beratung) über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Der Antragsteller muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Die Leitstelle prüft vorab die vorgelegten Unterlagen und leitet diese an das BAFA zur Entscheidung weiter. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung durch das BAFA.
Ihre Ansprechpartner für ein Informationsgespräch bei der IHK Hannover:
IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover
Henning Schiel, Tel. (0511) 3107-413, E-Mail: schiel(at)hannover.ihk.de
IHK-Geschäftsstelle Göttingen, Bürgerstraße 21, 37073 Göttingen
Dr. Martin Rudolph/Nadia Mohseni, Tel. (0551) 707100, E-Mail: goettingen(at)hannover.ihk
IHK-Geschäftsstelle Hameln, HefeHof 25, 31785 Hameln
Dr. Dorothea Schulz, Tel. (05151) 9369-6, E-Mail: dr.schulz(at)hannover.ihk.de
IHK-Geschäftsstelle Hildesheim, Hindenburgplatz 20, 31134 Hildesheim
Bernd Feddeck, Tel. (05121) 105-144, E-Mail: hildesheim(at)hannover.ihk.de
IHK-Geschäftsstelle Nienburg, Lange Str. 18, 31582 Nienburg
Andreas Raetsch, Tel. (05021) 6023-0, E-Mail: raetsch(at)hannover.ihk.de
IHK-Geschäftsstelle Stadthagen, Bahnhofstraße 31, 31655 Stadthagen
Martin Wrede, Tel. (05721) 9720-0, E-Mail: wrede(at)hannover.ihk.de
IHK-Geschäftsstelle für den Landkreis Diepholz, Bahnhofstr. 64, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Constantin von Kuczkowski, Tel. (04252) 751 98-0, E-Mail: vkuczkowski(at)hannover.ihk.de
Weiterführende Informationen:
„Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.“