Nach einer Mitteilung des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 27. März können in den Landkreisen Cloppenburg, Ammerland, Wesermarsch, Rotenburg (Wümme), Peine, Wolfenbüttel sowie der kreisfreien Stadt Braunschweig ab sofort Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) finanziell gefördert werden. Außerdem ist auch die finanzielle Förderung des Ausbaus und der Erschließung von Gewerbegebieten möglich. Insgesamt stehen für diese Zwecke bis zu 45 Mio. € bis 2020 für die Förderung in den genannten Kommunen bereit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die EU-Kommission hat einer entsprechenden Erweiterung der Fördergebietskulisse auf Antrag der niedersächsischen Landesregierung für den Einsatz von EFRE-Mitteln in Niedersachsen zugestimmt.
Infolge der aktuellen Entscheidung können nunmehr wieder alle Landesgebiete gefördert werden, deren Wirtschaftskraft unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dies sind neben den oben genannten sieben Gebietskörperschaften 25 weitere Landkreise und kreisfreie Städte (siehe Karte).
Im Gebiet der IHK Hannover zählen demnach weiterhin die Landkreise Schaumburg und Holzminden sowie der ehemalige Landkreis Osterode am Harz zu den C-Fördergebieten mit schwerwiegenden Strukturproblemen. Die Landkreise Nienburg (Weser), Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Northeim und Göttingen sind sogenannte D-Fördergebiete mit einer geringeren Förderung. Lediglich die Region Hannover und der Landkreis Diepholz sind nicht förderberechtigt. Die neue Fördergebietsstruktur ist bis zum 31.12.2020 gültig.
Bereits mit Wirkung vom 16. Januar 2017 wurden zudem die Verfahrensregelungen im Förderprogramm „Einzelbetriebliche Investitionsförderung“ zugunsten der Antragsteller angepasst. Insbesondere sind Investitionsvorhaben jetzt bereits förderfähig, wenn bei den zu fördernden Unternehmen die Zahl der bei Antragstellung bestehenden Dauerarbeitsplätze um 10 Prozent (statt zuvor um 15 Prozent) erhöht wird. Zudem kommt nun eine Förderung für den Teil der Investitionskosten in Betracht, der je geschaffenem Dauerarbeitsplatz 750.000 Euro (zuvor 500.000 Euro) oder je gesichertem Dauerarbeitsplatz 500.000 Euro (zuvor 250.000 Euro) nicht übersteigt.
Ansprechpartner für Anträge und Fragen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).