Bund und Länder haben sich bei der GRW-Mittelverteilung (Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) für die kommenden Förderperiode 2014 – 2020 auf eine neue Fördergebietskarte geeinigt. Dies teilte das Niedersächsische Wirtschaftsministerium am 25. September 2013. Im Gebiet der IHK Hannover wurde der Landkreis Hildesheim als neues Fördergebiet aufgenommen. Damit sind lediglich die Region Hannover und der Landkreis Diepholz nicht förderberechtigt.
Zu den C-Fördergebieten mit schwerwiegenden Strukturproblemen zählen demnach die Landkreise Schaumburg, Holzminden und Osterode am Harz. D-Fördergebiete mit einer geringeren Förderung sind demnach die Landkreise Nienburg (Weser), Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Northeim und Göttingen. Die neue Fördergebietsstruktur ist vom 1. Juli 2014 bis zum 31.12.2020 gültig. Bis zum 30. Juni 2014 hat die alte Fördergebietsstruktur Gültigkeit.
Ansprechpartner für Anträge und Fragen wird weiterhin die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) sein.