Oft sind Selbstständige und demzufolge auch Existenzgründer über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert in der aktualisierten Broschüre „Selbstständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, wer zu der Personengruppe gehört. Zudem informiert die Publikation darüber, wie Selbstständige nicht nur sich, sondern auch ihre Familie im Fall einer Erwerbsminderung absichern können.
Neben den Pflichtmitgliedern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haben Selbstständige die Möglichkeit, Mitglied auf Antrag zu werden. Eine dritte Personengruppe kann freiwillig Beiträge zahlen, um sicherzustellen, dass die Leistungen der Rentenversicherung erhalten bleiben. Dann bestehen nicht nur Ansprüche aus einer Alters-, sondern auch aus einer Witwen- und Hinterbliebenenrente sowie Rehabilitationsleistungen.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet zudem in den Auskunfts- und Beratungsstellen die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen.