Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat November („Novemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Novemberhilfe durch die Länder ab dem 12. Januar 2021 starten und umgesetzt werden, so eine Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi).
Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft bereits seit dem 25. November 2020; seit dem 27. November 2020 fließen Abschlagszahlungen. Bislang wurden über 1,3 Mrd. Euro an Abschlagszahlungen für die Novemberhilfe geleistet. Hinzu kommen weitere rund 643 Mio. Euro Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe, die seit Anfang Januar fließen. Die Einrichtung des Systems der Abschlagszahlungen wurde von Bund und Ländern kurzfristig umgesetzt und über die Bundeskasse vollzogen. Die regulären Auszahlungen für die Novemberhilfe erfolgen über die zuständigen Stellen der Länder.
Die Novemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen möglichst rasch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.
Die Antragsstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe im Monat Dezember, die sich an die Novemberhilfe anschließt, ist seit dem 22. Dezember 2020 (Direktanträge für Soloselbstständige) und 23. Dezember 2020 (Anträge über prüfende Dritte) möglich. Auch hier werden – seit dem 5. Januar 2021 – zunächst Abschlagszahlungen gewährt.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November im Überblick:
· Antrag und Informationen zu Corona-Novemberhilfe und Dezemberhilfe:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Weitere Informationen:
IHK-Hotline zur finanziellen Nothilfe im November und den betrieblichen Auflagen für Gastronomie, Hotels, Handel, Dienstleister, Freizeit - und Kulturwirtschaft.
>>>Hier gibt es weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungsmaßnahmen<<<