Die aktuelle Förderrichtlinie Energieberatung im Mittelstand ist am 1. Dezember 2017 in Kraft getreten. Förderfähig ist eine Energieberatung, durch die ausreichende Informationen über das Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage erlangt werden. Inhaltlich entspricht die Energieberatung den Anforderungen an ein hochwertiges Energieaudit nach §8a Energiedienstleistungsgesetz.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (prod. Unternehmen, Handwerk, Handel) und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie freiberuflich Tätige.
Art und Höhe der Förderung:
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto) beträgt die Zuwendung 80 Prozent der Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar), jedoch maximal 6 000 €. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 € (netto) beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Netto-Beraterhonorar), jedoch maximal 1.200 €.
Außerdem wird der Kreis der Energieberater erweitert. Berater können Sie auf der Internetseite http://www.energie-effizienz-experten.de finden. Die Zulassung eines Energieberaters setzt eine entsprechende fachliche Qualifikation (bestimmte Hochschul- oder Berufsabschlüsse), eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und den Nachweis einer Zusatzqualifikation voraus.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle