Energie

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

Seit 2021 gibt es die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 
Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten vor allem folgende Maßnahmen:

Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern), Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen), erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen), Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).

 
 
Stand: 30.01.2024