Betriebsschließung wegen Corona: Keine GEMA-Gebühren
Die GEMA-Gebühren entfallen für Zeiträume, in denen Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung schließen müssen.Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020. Darüber informiert die GEMA auf ihrer Website.