IHK Hannover

Infopflichten EU-Bescheinigung

Informationspflichten zur EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
    Diese Hinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten auszustellen.
  2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
    Ihre angegebenen Daten werden für die Kontrolle der Weiterbildungspflicht erhoben. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 34d Absatz 9 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. §  7 Absatz 1  Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
  3. Kategorien der personenbezogenen Daten
    Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Prüfung verarbeitet.
    Folgende Daten werden erhoben:
    - Name, Vorname der/des Gewerbetreibenden
    - Name, Vorname, Geb.-Datum der/des Beschäftigten
    - Telefon
    - E-Mail
    - Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme(n)
    - Inhalt
    - Umfang in Zeitstunden
    - Weiterbildungsanbieter
  4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
    - mit der Kontrolle der Weiterbildungspflicht befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
    - die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
    Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
  5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
    Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Die Nachweise werden für die Dauer des Bestehens der Erlaubnis gespeichert; nach Rückgabe, Rücknahme, Widerruf oder sonstigen Gründen für den Verlust des Bestehens für fünf weitere Jahre. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
  6. Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu
    1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
    2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
    3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
    4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
    5. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

      Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich zudem an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover, Telefon: 0511 1204500, Fax 0511 1204599 wenden.
  7.  Name und Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners zur Sachkundeprüfung sowie des Datenschutzbeauftragten und der verantwortlichen Stelle:
    Bei Fragen oder Problemen zur Weiterbildungspflicht für Versicherungsmakler, -vertreter und -berater wenden Sie sich bitte an Herrn Nico Zapke, Tel 0511 3107-245, E-Mail: zapke@hannover.ihk.de.
    Den Datenschutzbeauftragten der IHK Hannover erreichen Sie telefonisch unter 0511 3107-338 sowie per E-Mail an datenschutz@hannover.ihk.de
    Verantwortliche Stelle
    IHK Hannover
    Bischofsholer Damm 91
    30173 Hannover
    Telefon: 0511 3107-0
    Fax: 0511 3107-333
    E-Mail: info@hannover.ihk.de
  8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus  § 34d Absatz 9 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) i. V. m. §  7 Absatz 1 Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). Die IHK Hannover benötigt Ihre Daten zur Kontrolle der Weiterbildungspflicht. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Kontrolle nicht erfolgen.