IHK Hannover

Erklärung zur Barrierefreiheit


Stand der Erklärung: 16.09.2021
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.hannover.ihk.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Einige Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Webauftritt der Industrie- und Handelskammer Hannover wird an die EU-Richtlinie 2016/2102, das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) und der nach § 9e NBGG vom Niedersächsischen Sozialministerium erlassenen Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Da es uns wichtig ist, für unsere Mitgliedsunternehmen aktuelle Informationen so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind und durch uns auch nicht nachbearbeitet werden können. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.
Nicht barrierefreie Inhjalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen: PDF-Dokumente und Formulare.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2021 erstellt und zuletzt am 16.09.2021 überprüft. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Ihr Feedback in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
•    Telefon: 0511 120-4010
•    E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de
 

Datum der Veröffentlichung der Website: 30.09.2021