Unsere Aufgaben

Wer sind wir und was tun wir?

Die IHK Hannover ist Dienstleister und Interessensvertreter für über 185.000 Mitgliedsunternehmen in den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Schaumburg, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Northeim und der Region Hannover. Wir sind mit dem Hauptsitz in Hannover und mit sechs Geschäftsstellen in der Region vertreten. Als Körperschaft öffentlichen Rechts erfüllen wir auch zahlreiche hoheitliche Aufgaben, insbesondere in der beruflichen Bildung.  

Hier sind wir für Sie vor Ort aktiv

Die drei Säulen unserer Arbeit: Was genau verbirgt sich dahinter?

Hoheitliche Aufgaben:

Die IHK erfüllt viele Aufgaben, die ihr der Staat übertragen hat. Dazu gehören die Organisation der Ausbildung und ihrer Prüfungen, die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Sach- und Fachkundeprüfungen, die Bestellung von vereidigten Sachverständigen oder das Erlaubnisverfahren für Finanzanlagenvermittler. Eine neutrale und unabhängige Institution, unterstützt durch den Sachverstand aus den Unternehmen, kann diese Aufgaben selbstständig, wirtschafts- und praxisnah, bürokratiearm und effizient ausüben. Ohne IHK müsste der Staat diese Aufgaben selbst ausführen und damit zum Beispiel bundesweit Ämter für Ausbildungsprüfungen einrichten, ohne auf das ehrenamtliche Engagement der Unternehmer zurückgreifen zu können.

Dienstleistungen:

Die IHK berät und unterstützt ihre Mitglieder von der Gründung über die Finanzierung bis zur Übergabe an einen Nachfolger. Das Know-how aus der Praxis der ehrenamtlich engagierten Unternehmer in der Vollversammlung, den Ausschüssen und der Ausbildungsprüfung fließt dabei in die tägliche Arbeit der hauptamtlichen IHK-Mitarbeiter ein.
Ein paar Beispiele, in welchen Bereichen wir tätig sind:
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Existenzgründer, aber auch etablierte Unternehmen unterstützen wir beratend unter anderem bei Wachstum, in Krisenzeiten und im Fall der Unternehmensnachfolge. Mehr zur Existenzgründung

Aus- und Weiterbildung
Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen zu Aus- und Weiterbildungsfragen und helfen unter anderem mit einer Lehrstellenbörse geeignete Bewerber zu finden. Mehr zur Aus- und Weiterbildung
Innovation und Umwelt
Wir unterstützen Sie beim Technologietransfer, im E-Business sowie bei Umweltschutz- und Energiefragen. Mehr zu Innovation und Umwelt
International
Mit unserem weltweiten Netz der Auslandshandelskammern unterstützen wir Sie bei Im- und Export sowie Investitionen im Ausland. Mehr zu International
Recht und Steuern
Als unabhängiger Anwalt des Marktes setzen wir uns für faire Wettbewerbsbedingungen ein und schlichten bei Streitigkeiten. Mehr zu Recht und Steuern

Interessenvertretung

Wir setzen uns mit zahlreichen Initiativen und im Dialog mit der Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene dafür ein, die Rahmenbedingungen für Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in unserer Region weiterzuentwickeln und ständig zu verbessern.
Und was heißt das genau?
Aus- und Weiterbildung, Energie, Forschung und Innovation, Umwelt und Arbeitssicherheit, Verkehr, Wirtschaftsschutz und Zoll – das sind nur einige Themen, mit denen wir uns befassen. Wir geben Ihnen konkrete Hilfestellungen bei Einzelfragen und vertreten das unternehmerische Gesamtinteresse unserer Mitglieder.
Hier nur einige Beispiele:
  • Die IHK setzt sich für den Bürokratieabbau ein – etwa gegen überbordende Dokumentationspflichten und Rechtsunsicherheiten aus dem Mindestlohngesetz.
  • Die IHK tritt für tragbare Steuer- und Abgabensätze ein.
  • Die IHK engagiert sich intensiv für den Fachkräftenachwuchs.
  • Die IHK setzt sich für den innerörtlichen Wirtschaftsverkehr ein, ebenso wie für mehr Investitionen in den Erhalt und Ausbau unserer überregionalen Verkehrsanbindungen und eine verlässliche, bezahlbare Energieversorgung.

IHK einfach erklärt


Mitmachen bei der IHK Hannover

Rund 7.000 Köpfe aus der regionalen Wirtschaft engagieren sich EHRENAMTLICH in der IHK Hannover: zum Beispiel als Prüfer in Ausschüssen – oder in der IHK-Vollversammlung. Schauen Sie doch einfach, was sich hinter den einzelnen Gremien verbirgt – vielleicht bekommen Sie auch Lust zum Mitmachen in der IHK!  Interesse, mitzumachen?

Häufige Fragen zu den Aufgaben und der Organisation der IHK

Die Industrie- und Handelskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation der gewerblichen Wirtschaft. Das IHK-Gesetz hat den Industrie- und Handelskammern die Rechtsstellung einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegeben und garantiert ihnen das Recht zur Selbstverwaltung. Das Recht der Selbstverwaltung bedeutet Objektivität und Unabhängigkeit vom Staat.
Die IHK handelt unabhängig und selbständig im Rahmen ihrer durch Gesetz und Satzung festgelegten Aufgaben. Die IHK vertritt die gewerbliche Wirtschaft gegenüber der Regierung und den Behörden, den Parlamenten durch Stellungnahmen, Gutachten, Vorschläge und Berichte (z. B. bei Fragen des innerstädtischen Verkehrs, bei Verordnungs- oder Richtlinenentwürfen der Europäischen Union, bei Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene).
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle für alle Fragen der Berufsbildung, insbesondere für das Prüfungswesen.
Sie registriert jeden Ausbildungsvertrag in einem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und überprüft bei der Eintragung die Eignung des Ausbildungsbetriebes sowie des Ausbilders (nach der Ausbildereignungsverordnung). Die IHK Hannover betreut rund 23.000 Ausbildungsverhältnisse.
Sie hilft, wenn ein Mitgliedsunternehmen Beratung, Vermittlung und Information benötigt.
Alle Gewerbetreibenden der IHK-Region - mit Ausnahme reiner Handwerksbetriebe - sind IHK-zugehörig.
Gemischtgewerbliche Betriebe gehören mit ihrem nichthandwerklichen Betriebsteil ebenfalls der IHK an, werden aber erst dann beitragspflichtig, wenn ein vollkaufmännischer Geschäftsbetrieb vorhanden ist und der Jahresumsatz des nichthandwerklichen Betriebsteils 130.000 Euro übersteigt.
Für die Zugehörigkeit und Beitragspflicht von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie freien Berufen gilt eine Vielzahl von Sonderregelungen, die Ihnen die IHK auf Nachfrage gern im Detail erläutert.
Zur IHK Hannover gehören mehr als 180.000 Betriebe, davon sind mehr als 40.000 im Handelsregister eingetragen.
Zugehörig sein bedeutet Interessenwahrung, Mitsprache, Wahlrecht und Wählbarkeit für IHK-Organe und praktischer Nutzen durch Einzelservice.
Wenn ein kleines Unternehmen irgendein Problem hat, findet es in der IHK Fachleute, die helfen, ob Aus- und Weiterbildung, Recht und Steuern oder Umweltschutz. Sie bietet zum Beispiel Unternehmensgründern einen kompletten Informationsservice durch persönliche Beratung, Seminare und schriftliche Unterlagen. Die IHK gibt auch Hinweise, wo und wie staatliche Mittel zu bekommen sind, und berät bei der Wahl der Unternehmensform.
Die IHK-Vollversammlung soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Spiegelbild der IHK-Region sein. Dafür sorgt die Wahlordnung, die den verschiedenen Gewerbegruppen nach ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung eine bestimmte Zahl von Sitzen in der Vollversammlung zumisst.
Die Industrie- und Handelskammern sichern wichtige Grundrechte: die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung und die Gewährleistung des Eigentums. Der Staat sollte nur die Aufgaben wahrnehmen, die die Unternehmen in Selbstverwaltung nicht wahrnehmen können.
Die IHK finanziert sich über Pflichtbeiträge (jährlicher Grundbeitrag und Umlage), sowie über Gebühren und Entgelte bei Inanspruchnahme individuell zurechenbarer Dienstleistungen.
Die Höhe der Beiträge und der Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 227 KB) werden von der Vollversammlung im Rahmen der Vorschriften des IHK-Gesetzes (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) festgesetzt.
Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie unter FAQ Beitrag.
Der Bereich der IHK Hannover umfasst die Region Hannover und die Landkreise Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim und Schaumburg.
In der Arbeit der Industrie- und Handelskammer sollen die Initiativen der Kaufmannschaft, ihre Ideen, ihre Wünsche zum Ausdruck kommen. Das ist nur möglich durch eine enge Mitarbeit der Wirtschaft in der IHK. Mitarbeit kann schon der tägliche Kontakt, ein Anruf oder ein Besuch in der IHK sein, aber auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Ausschüssen und anderen Gremien der IHK.
Die Vollversammlung, die als "Parlament" alle vier Jahre direkt von den Mitgliedsunternehmen gewählt wird, bestimmt die Richtlinien der Arbeit. Sie besteht aus 80 Mitgliedern und ist ein Spiegelbild der Wirtschaftsstruktur der IHK-Region. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte das Präsidium der IHK. Ihm gehören der Präsident und bis zu 10 Vizepräsidenten an. Die Vollversammlung bestellt auch den Hauptgeschäftsführer. Nach außen wird die IHK gemeinsam vom Präsidenten und Hauptgeschäftsführer vertreten.
Regionale Wirtschaftsausschüsse und Fachausschüsse unterstützen die Arbeit der Vollversammlung und des Präsidiums. Die Geschäfte der Industrie- und Handelskammer führt der Hauptgeschäftsführer. Er richtet sich dabei nach den vom Präsidium aufgestellten Grundsätzen.
Die enge Verzahnung zwischen Geschäftsführung und Unternehmerschaft bedeutet für die zugehörigen Betriebe, für Regierung und Verwaltung: Kaufmännischer Sachverstand und die Erfahrung der Unternehmer in den ehrenamtlichen Gremien, Fachwissen und Sachkunde in den Abteilungen der IHK.