Öffentliches Auftragswesen

Auf Bundesebene Gesamtausgabe der VOB 2019 für Bauvergaben gültig

 Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat per Erlass mit Datum vom 23. September 2019 die Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2019 (VOB 2019) für das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sowie die Fachaufsicht der führenden Ebenen der Länder eingeführt, die damit komplett anzuwenden ist.
Neben den bereits eingeführten Änderungen der VOB/A 1. Abschnitt, VOB/A  2. (EU-VOB/A) und 3. Abschnitt (VOB/A-VS) und unveränderte VOB/B, ist ab dem 1. Oktober 2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden. Die Hauptausschüsse Hochbau (HAH) und Tiefbau (HAT) des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen haben insgesamt 14 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) fachtechnisch fortgeschrieben, darunter, mit Beteiligung des Hauptausschusses Allgemeines (HAA), auch die DIN ATV 18299. 40 ATV wurden redaktionell überarbeitet.
Stand: 10.03.2022