Öffentliches Auftragswesen

Bund: Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit für öffentliche Beschaffung

Im August 2021 hat das Bundeskabinett die Überarbeitung und Weiterentwicklung des "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021: Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen" beschlossen. Im Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, das Verwaltungshandeln am Leitprinzip der nachhaltigen Entwicklung auszurichten und konkrete Nachhaltigkeitsvorgaben zu erfüllen.
Das Maßnahmenprogramm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Bundesverwaltung. Die Maßnahmen betreffen zehn Verwaltungsbereiche (z.B. klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030, Bau, Sanierung und Betrieb der Bundesliegenschaften, Mobilität) einschließlich des aus vergaberechtlicher Sicht besonders beachtenswerten Bereichs der Beschaffung (IV).
Darin werden Festlegungen zur Strukturierung der Prozesse für eine strategische nachhaltige Beschaffung getroffen, wie: Zentralisierung der Beschaffung im Rahmen sachlich sinnvoll organisierter Beschaffungsprozesse, verstärkte Ausrichtung der Beschaffung am Leitprinzip der Nachhaltigkeit, regelmäßige Schulung der Beschäftigten der zentral organisierten Vergabestellen, Beschaffung grundsätzlich aller standardisierbaren Produkte und Dienstleistungen, für die Rahmenvereinbarungen beim Kaufhaus des Bundes (KdB) mit Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bestehen, und Weiteres.
Weitergehend soll das Kaufhaus des Bundes (KdB) als zentrale Stelle für die (ausschließlich) nachhaltige Beschaffung von standardisierten Produkten und Dienstleistungen weiterentwickelt werden. Unter der gemeinsamen Federführung des Bundesinnenministerium  und des Bundeswirtschaftministeriums soll bis 2022 ein Interministerieller Ausschuss für nachhaltige öffentliche Beschaffung (IMA nöB) eingerichtet werden, der unter anderem standardisierbare Produkte und Dienstleistungen im KdB identifiziert sowie Nachhaltigkeitskriterien und Anforderungen an Beschaffungen festlegt.
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) wird als zentrale Beratungs- und Informationsstelle für die Bundesverwaltung und zur Unterstützung der Länder und Kommunen weiter ausgebaut, insbesondere hinsichtlich der Weiterentwicklung des Schulung- und Fortbildungsangebots zu allen Aspekten der nachhaltigen Beschaffung.
Im Übrigen soll die Zusammenarbeit mit den Kommunen weiter verstärkt werden. Bestandteil des Maßnahmenprogramms sind eine Anlagen 1, die Anforderungen für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit an die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen vorsieht und eine Anlage 2, die einen Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen beinhaltet. Zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms soll jährlich ein Monitoringbericht veröffentlicht. Eine Gesamtüberprüfung des Programms einschließlich einer etwaigen Weiterentwicklung soll nach vier Jahren erfolgen.
Stand: 14.02.2023