Öffentliches Auftragswesen

FAQ-Liste zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive in Deutschland

Die Dekarbonisierung des Verkehrs wird zukünftig auch mittels der öffentlichen Auftragsvergabe Unterstützung finden. Um dies zu forcieren, wurde im Juni 2021 das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „Clean Vehicles Directive (CVD)“ in Kraft gesetzt.
Um Beschaffenden den Umgang mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge – Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) – sowie den darin enthaltenen Vorgaben zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Antwortenkatalog zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.

Das Gesetz gibt für Bund und Länder erstmals verbindliche Mindestziele bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen vor. Dabei wurde auch Beschaffungsquoten angesetzt, die leichte und schwere Nutzfahrzeuge einbeziehen, wurden angesetzt. Somit ist auch auf der Anbieterseite von Straßenfahrzeugen der Anreiz geboten, innovative Antriebsalternativen weiter zu entwickeln.

Stand: 03.01.2023