Testbescheinigung für Arbeitgeber

Wo kann ich mich testen lassen?

Unter Aufsicht kann man sich in einem zugelassenen Testzentrum, in Apotheken oder in einer Arztpraxis testen lassen.
Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.
In Niedersachsen kann jede dieser Bescheinigungen innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden.
Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.
Stand: 27.06.2022