Informationen zur Kurzarbeit

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit einführen wollen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Unternehmen dazu folgende Informationen (Stand 17.3.2020):
"Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.
Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:
  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit."
Weitere Informationen und die Links zur Online-Anzeige beziehungsweise zum Online-Antrag und die Nr. der Hotline des Arbeitgeberservice finden Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsagentur:

 
Aktuelle Informationen der Arbeitsagentur Hannover zum Kurzarbeitergeld

Anzeige und Antrag

Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit als PDF herunterladen.
Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit oder hier als PDF (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) herunterladen:
Sie können Kurzarbeitergeld auch online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Kurzarbeitergeld".

Hinweis

Folgende betriebsinterne Regelungen beziehungsweise Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:
  • Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und gegebenenfalls Ankündigungsfristen, sofern vorhanden
  • Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
  • unter Umständen: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen
Mehr Informationen erhalten Sie in diesen Videos: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld.
Beide Videos sind auch auf Youtube verfügbar (Kurzarbeitergeld Voraussetzungen und Verfahren).

FAQs zum Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld – aktuelle Vereinfachungen für den Bezug und häufige Fragen

Stand: 07.03.2022