Häufige Fragen und Antworten zu Kurzarbeitergeld und Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen

1. Kurzarbeitergeld (KuG)

Verantwortlich für den Inhalt: Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Niedersachsen- Bremen

2. Corona-Überbrückungshilfen

Verantwortlich für den Inhalt: IHK Niedersachsen



Stand: 27.06.2022