Recht und Steuern

Umsatzsteuer international

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Abrechnung von Dienstleistungen ins Ausland

Überblick über die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen, die an unternehmerische Leistungsempfänger im Ausland erbracht werden (B2B).

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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers: Rechnungshinweis in Landessprachen

Wer über eine Leistung abrechnet, die im EU-Ausland steuerbar ist, muss zusätzliche Angaben in die Rechnung aufnehmen. Oft ist der Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld erforderlich.

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Steuerfreie Warenlieferungen ins Drittland

Die Lieferungen von Waren eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland ins Drittland (Ausfuhren bzw. Exportgeschäfte) sind regelmäßig umsatzsteuerfrei. Die Umsatzbesteuerung erfolgt bei der Einfuhr im Empfangsland mit dem dort geltenden Steuersatz. Umgekehrt unterliegt die Einfuhr von Waren aus dem Drittland in Deutschland der Einfuhrumsatzsteuer.

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Steuerfreie Warenlieferungen in der EU zwischen Unternehmen

Warenlieferungen an Unternehmer im EU-Ausland sind regemäßig umsatzsteuerfrei. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung müssen vom liefernden Unternehmer nachgewiesen werden.

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Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Rechnungshinweis in Landessprachen

Übersetzung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in die Landessprachen der Europäischen Union

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Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr

Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

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Umsatzsteuersätze in der Europäischen Union

Übersicht der Umsatzsteuersätze in den EU-Ländern