Gewerberecht

Spielersperrsystem ab 1. Juli 2021

Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021)) sieht in  § 8 ein Spielersperrsystem seit dem 1. Juli 2021 vor.
Zur Teilnahme am Spielersperrsystem sind grundsätzlich alle legalen Spielangebote des Glücksspielstaatsvertrags verpflichtet. Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit betroffen:
  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Betreiber von Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Pferdewetten im Internet
  • Buchmacher
  • Veranstalter von Online-Casinospielen
  • Veranstalter von Online-Poker
  • Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet
Stand: 09.02.2024