Gewerberecht

Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person; bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstätte erforderlich.
Die Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln (Sachkenntnis-VO).

Prüfungsablauf


Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten. Die Prüfung besteht aus einem ersten Teil mit 50 Mehrfachwahl-Aufgaben und aus einem zweiten Teil mit 5 offenen Aufgabenstellungen. Seit dem 1. März 2021 wird Teil 2 der Prüfung nicht mehr mit echten Pflanzendrogen sondern mittels Fotos und Mehrfachwahlaufgaben durchgeführt. Dies beinhaltet wie bisher die Bestimmung
  • der Pflanzendroge,
  • des medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffes sowie
  • des Hauptanwendungsgebietes.
Die Antworten der insgesamt 15 Aufgaben im 2. Teil sind in Form von gebundenen Mehrfachwahlaufgaben (1 aus 5) zu geben. Die in den Prüfungen verwendeten Fotos finden Sie auf der Website der DIHK-Bildungs-GmbH (Rubrik "Prüfungsinformationen").

Die IHK Hannover hat keine festen Prüfungstermine. Sie werden je nach Bedarf bei Vorliegen einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen vom Prüfungsausschuss festgesetzt. In der Regel sind es 4 Termine pro Jahr.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte beachten Sie, dass auf es auf unserem Gelände keine Parkmöglichkeiten gibt! Wir empfehlen, die öffentlichen (kostenfreien) Parkplätze entlang des Bischofsholer Damms oder den öffentlichen Parkplatz am Krankenhaus Auf der Bult (Janusz-Korczak-Allee 16) zu nutzen.

Sonstiges

Stand: 25.01.2024