Gewerberecht

Umstellung der Erlaubnis gem. § 34f GewO auf § 34h GewO

Antragsteller, die eine  Umstellung der Erlaubnis gem. § 34f GewO auf § 34h GewO beantragen wollen, nutzen bitte das folgende Formular. Wir weisen darauf hin, dass eine Umwandlung der Erlaubnis von § 34h GewO zurück auf § 34f GewO im vereinfachten Verfahren gesetzlich nicht vorgesehen ist. In diesem Fall muss die Erlaubnis gem. § 34f GewO neu beantragt werden. Alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen sind dann neu beizubringen.
Stand: 16.08.2023