Recht und Steuern

Die Vertretung im Handelsrecht

Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt unterschiedli­che Vertretungsberechtigungen, die in ihrer Ausprägung den besonderen Erfordernissen des Wirtschaftsverkehrs angepasst sind. Informationen hierzu finden Sie in einem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB) der IHK Hannover.
Stand: 01.03.2022