International

Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen in Afrika

Eine aktuelle Übersicht bei Germany Trade & Invest (GTAI) der Außenwirtschaftsagentur der Bundesrepublik Deutschland stellt zwei Übersichten zur Verfügung, auf denen die afrikanischen Länder dargestellt werden, mit denen Deutschland über Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden ist. Zudem werden jene Länder aufgelistet, die sich in Verhandlungen über solche Abkommen befinden.
DBA sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Dies geschieht einerseits dadurch, dass der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurücknimmt oder einschränkt, und andererseits dadurch, dass der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung freistellt oder dass er die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer anrechnet.
Investitionsschutzverträge helfen ein einheitliches Verständnis über Investitionsschutz und dessen praktische Umsetzung in den beteiligten Staaten sicherzustellen und gewährt Investoren jeweils völkerrechtlichen Schutz im jeweiligen Gaststaat.
Stand: 02.11.2023