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Brasilien: weitere Zollsenkungen auf Kapitalgüter und IT-Produkte

Einen Überblick über die geltenden brasilianischen Einfuhrzölle zu behalten, fällt schwer. Gerade in Bezug auf die Abgaben auf Kapitalgüter und IT-Produkte gab es im letzten Jahr erhebliche Reduktionen: Zuletzt wurde am 24. Dezember 2020 wieder einmal an der Zollschraube gedreht.
Inspektionsgeräte für die Schieneninfrastruktur oder Datensysteme, bestimmte hydraulische Maschinen oder Spender für Medikamente – mit den Verordnungen 131 und 132 wurden die brasilianischen Einfuhrzölle für zahlreiche Kapitalgüter und IT-Produkte aus den Kapiteln 84, 95 und 90 des Zolltarifs bis zum 31. Dezember 2021 erneut gesenkt. Von 16, 14, 12 oder 8 Prozent auf 0. Um die heimische Industrie zu schützen, aber gleichzeitig technologische Innovationen zu erleichtern, gelten die Zollsenkungen allerdings nur für Produkte, die nicht in Brasilien hergestellt werden können.
Die Zollsenkungen sind in dem brasilianischen Zolltarif als „Ex-Tarifarios“ im Anschluss an die jeweilige Unterposition der Gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur (NCM) integriert. Anträge auf Senkung des Einfuhrzolls müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium für Wirtschaft richten.
Weitere Informationen:
Kontakt für Hilfestellung rund um die Einfuhr:
Stand: 02.08.2023