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EU und USA legen Zollstreit im Handelskonflikt Airbus-Boeing bei

Der bisher längste Handelskonflikt in der Geschichte der Welthandelsorganisation scheint vorerst vom Tisch: Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich bei einem gemeinsamen Gipfeltreffen am 15. Juni auf einen Vertrag zur Beendigung des nunmehr 16 Jahre andauernden Streits um die unzulässigen Subventionen für die Flugzeugbauer Airbus und Boeing geeinigt.
Das verkündete Abkommen legt den Konflikt nicht endgültig bei, da der Vertrag vorerst auf einen Zeitraum von fünf Jahren, also bis zum Jahr 2026, ausgelegt ist. Für viele Unternehmen ist das Abkommen allerdings ein echter Grund zum Aufatmen. Denn die Zölle, derer sich die USA als auch die Europäische Union als Kompensation für die ungerechtfertigten Subventionen der Flugzeugbauer Airbus und Boeing bedienten, betrafen weit mehr Industrien als nur die Luftfahrt:
Von den US-amerikanischen Gegenmaßnahmen im Fall Airbus waren 19 Produktkategorien im Wert von 7,5 Milliarden US-Dollar betroffen. So hat die USA beispielsweise beim Import von Käse, Olivenöl, Keksen oder Konfitüren aus Deutschland 25 Prozent auf den normalen Drittlandszoll on Top berechnet. Gleiches galt für Objektivlinsen, Bücher, Schraubenzieher, Rohrschneidewerkzeuge und diverse andere Produkte. Die Europäische Union ihrerseits hat im Fall Boeing 130 Produktkategorien mit Zusatzzöllen belegt: 25 Prozent auf Nüsse, Spirituosen, Spiel- oder Lederwaren, Motorradteile oder Traktoren aus den USA. Die Gegenmaßnahme betraf Waren im Wert von 4 Milliarden US-Dollar. Allein von 2019 bis 2020 haben diese Zölle Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks rund 3,3 Milliarden Euro gekostet. Und auch Verbraucher haben unter den Aufschlägen gelitten.
Zukunftsorientiere Kooperationsplattform für das transatlantische Verhältnis
In nun kommenden weiteren Gesprächen werden beide Parteien darlegen, wie sie die Finanzierung der Produktion sowie die Forschung und Entwicklung großer Zivilflugzeuge in der Praxis ausgestalten möchten. Die US-Handelsbeauftragte Katherine Tai machte allerdings deutlich, dass die Vereinbarung nur gelte, solange sich die europäische Unterstützung für Airbus im Rahmen der Vereinbarung bewege. Ein Verstoß mit damit verbundenen Wettbewerbsnachteilen amerikanischer Produzenten, könnte eine jederzeitige Reaktivierung der Zölle nach sich ziehen.
Auch wenn die Vereinigung also an Bedingungen geknüpft ist und derzeit nur auf fünf Jahre ausgelegt ist, so bietet sie doch eine zukunftsorientierte Kooperationsplattform im transatlantischen Verhältnis. Gemeinsam haben die Europäische Union und die USA es geschafft, einen der längsten Handelsstreite der WTO vorerst zu lösen.
Hintergrundinformationen zum Airbus-Boeing-Fall
Stand: 05.12.2022