International

Schweiz und Großbritannien unterzeichnen Handelsabkommen

Das von der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Handelsabkommen gewährleistet die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäß den zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Abkommen.
Der Text umfasst das Freihandelsabkommen von 1972, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, einen Teil des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) sowie des Agrarabkommens von 1999. Diese verschiedenen Abkommen verringern oder beseitigen Handelshemmnisse und Diskriminierungen im gegenseitigen Wirtschaftsverkehr.
Die unterzeichneten Abkommen treten in Kraft, sobald für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich die Abkommen Schweiz−EU nicht mehr anwendbar sind. Kommt die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 30. März 2019 geplante Übergangsphase zustande, gelten die bilateralen Abkommen Schweiz−EU auch weiterhin zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. In diesem Fall dienen die Abkommen als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach Ablauf der Übergangsphase. Falls das Vereinigte Königreich hingegen am 29. März 2019 «ungeordnet» aus der EU austritt («No-Deal»-Szenario), wird das Abkommen ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.
Stand: 27.11.2023