Dänemark

Pflicht: Bei Entsendung nach Dänemark Tariflöhne zahlen

Ausländische Unternehmen müssen bei einer Arbeitnehmerentsendung nach Dänemark ihren Mitarbeitern für die Dauer der Entsendung die dort gültigen und vor kurzem erst erhöhten Tariflöhne zahlen. Darauf weist die AHK Dänemark hin.
Nach zähen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wurden Ende April 2017 neue dänische Tarifverträge verabschiedet. Zwar sind dänische Tarifverträge nicht direkt für deutsche Bauunternehmen bindend – sie enthalten jedoch wichtige Regelungen über zum Beispiel den Mindestlohn, die von ausländischen Arbeitgebern zu beachten sind.
Da es jedoch auch keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sind die flächendeckenden dänischen Tarifverträge maßgeblich bei der Beurteilung, auf welchen Mindestlohn entsendete Arbeitnehmer nach der europäischen Entsenderichtlinie bei der Arbeit in Dänemark Anspruch haben.
Eine direkte Bindung an dänische Tarifverträge entsteht nur, wenn ein ausländisches Unternehmen Mitglied eines dänischen Arbeitgeberverbandes wird, etwa Dansk Byggeri oder Dansk Industri, oder wenn ein ausländisches Unternehmen eine direkte Vereinbarung mit einer dänischen Gewerkschaft schließt, sogenannte Beitrittsvereinbarungen.
Welcher Mindestlohn in einer Branche maßgeblich ist, richtet sich nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Welcher Tarifvertrag einschlägig ist, richtet sich wiederum nach den ausgeführten Tätigkeiten.
Hier die Mindestlöhne der zentralen dänischen Bautarifverträge:
Industrietarifvertrag (Dansk Industri – CO industri)
115,65 DKK / ca. 15,52 EUR
Tarifvertrag für den Hoch- und Tiefbau
(Dansk Byggeri – 3F)
122,15 DKK/ ca. 16,40 EUR
Bautarifvertrag (Dansk Byggeri – 3F)
121,90 DKK / ca. 16,36 EUR
Elektriker-Tarifvertrag (Tekniq – El Forbundet)
114,50 DKK / ca. 15,40 EUR
Quelle: AHK Dänemark
Diese Sätze erhöhen sich per 1. März 2018 und 1. März 2019 um jeweils 2 DKK. Sie gelten zumeist nur für ungelernte Arbeitnehmer und definieren so nur die Lohnuntergrenze. Die tatsächlichen Stundenlöhne sind in den meisten Bereichen weitaus höher.
Weitere Fragen zu dieser Regelung sowie zu den gültigen dänischen Tarifvertragen beantwortet Jana Behlendorf, Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK), Tel. +45 32 83 00 82, jb(at)handelskammer.dk
Internetseite der dänischen Behörden informiert über Entsenderegeln
Welche Aspekte bei einer Arbeitnehmerentsendung nach Dänemark wichtig sind, stehen auf einer speziellen Internetseite der dänischen Behörden, die auch auf Deutsch verfügbar ist.
Stand: 02.11.2023