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Halal – was bedeutet das?

Sprachwissenschaftlich stammt das Wort "Halal" aus dem Arabischen und bedeutet "das Zulässige, Erlaubte, Gestattete". Das Gegenteil von Halal ist Haram.

Im Islam bedeutet "Halal" all das,
was das islamischen Recht (Schari´a genannt) erlaubt und für zulässig hält. Haram wiederum ist all das, was die Shari´a verbietet.

Ernährungsgebote im Islam:
  • Die Speisen werden nach Ihrer Herkunft in Tierisch und Nicht-Tierisch eingeteilt.
  • Die nicht-tierischen Speisen sind allgemein Halal, es sei denn sie sind für den Menschen gesundheitsschädlich, berauschend oder nicht freigegeben.
  • Speisen tierischer Herkunft unterteilt man in erlaubte und nicht erlaubte.
  • Zum Beispiel sind Schweine und Derivate aus Schwein, Blut, Aas, berauschende Mittel und Raubtiere eindeutig Haram.
  • Hühner und andere Geflügelarten, Weidetiere, Pferde, Milch und Milchprodukte von halal Tieren sind Halal.
  • Um Fleisch halal tauglich zu bekommen, muss das Tier nach islamischer Vorgabe geschächtet sein.
Anforderungen an einen Betrieb, wenn man Waren "halal" herstellen möchte

Welche Informationen müssen Sie grundsätzlich bei Anfragen an/von Zertifizierer bereithalten?
Welche Rohwaren werden in Ihrem Hause verwendet?
  • Rohwarendetails inklusive Lieferanten, Spezies etc
Welche Art Produkte werden gefertigt?
  • Angabe zu Produktgruppen, Prozessen, Rezepturen
Haben Sie in der Produktion mehr als eine Fertigungslinie?
  • Ist eine Trennung von Halal und Haram realisierbar?
Können Ihre Rohstoffe/Fertigwaren getrennt gelagert und transportiert werden?
  • Bei gleichzeitiger Verarbeitung von Halal und Haram eventuell nötig
Haben Sie ein HACCP Konzept im Betrieb implementiert?
  • Erstellung/Implementierung eines Halal Assurance Systems ist ebenso nötig
Zusätzliche Anforderung für die fleischverarbeitende Industrie:
  • Schlachtbetriebe müssen über speziell ausgebildetes Personal zum Schächten der Tiere verfügen

Koscher – was bedeutet das?

Das hebräische Wort Koscher bedeutet übersetzt "geeignet, zugelassen",
das Gegenteil, also "untauglich, unrein" bezeichnet man als Treife.

Koscher entstammt dem Kashrut, den jüdischen Speisegesetzen.
Diese sind Teil der Tora welche sich aus 248 Geboten und 365 Verboten zusammensetzt und den ersten Teil der hebräischen Bibel bildet.

Ernährungsgebote im Judentum:
  • Die Speisen werden nach Ihrer Herkunft in Fleischig, Milchig und Neutrales eingeteilt.
  • Bei den fleischigen Speisen sind nur Säugetiere erlaubt, die Wiederkäuer und Spalthufer sind. Rinder, Schafe, Ziegen, Damwild sind somit koscher.
  • Andere Landtiere wie Kamele, Pferde, Hasen und vor allem Schweine sind nicht koscher und somit Treife.
  • Fische müssen Schuppen und Flossen haben um als koscher zu gelten.
  • Geflügel ist koscher wenn es domestiziert ist, also Hühner, Gänse etc. Raubvögel gelten als Treife.
  • Es besteht ein striktes Verbot fleischiges und milchiges zur selben Zeit zu verzehren. Begründet auf einen Ausspruch im Kashrut, muss zwischen dem Verzehr von fleischigem auf milchiges und umgedreht eine Wartezeit von bis zu 6 Stunden eingehalten werden.
  • Lebensmittel, die weder fleischig noch milchig sind, z.B. Eier, Gemüse, Früchte, gelten als Neutral – jüdisch = Parve. Sie dürfen zu allem gegessen werden.
  • Um Fleisch als Koscher zu bezeichnen muss das Tier nach jüdischer Vorgabe geschächtet sein.

Anforderungen an einen Betrieb, wenn man Koschere Waren herstellen möchte
Welche Informationen müssen Sie grundsätzlich bereithalten bei Anfragen an/von Zertifizierer?
Welche Rohwaren werden in Ihrem Hause verwendet?
  • Rohwarendetails inklusive Lieferanten, Spezies etc.
Welche Art Produkte werden gefertigt?
  • Angabe zu Produktgruppen, Prozessen, Rezepturen
Haben Sie in der Produktion mehr als eine Fertigungslinie?
  • Ist eine Trennung von Fleischig und Milchig realisierbar?
Können Ihre Fertigungsanlagen nass gereinigt werden?
  • Koscherisierungen sind  eventuell nötig
Haben Sie ein HACCP Konzept im Betrieb implementiert?
  • Tracebility, Rückverfolgbarkeit etc.
Zusätzliche Anforderung für die Fleischverarbeitende Industrie:
  • Schlachtbetriebe müssen über speziell ausgebildetes Personal zum Schächten der Tiere verfügen

Halal und Koscher – Sie haben Fragen?

Weiterführende Informationen zu den Themen Halal & Koscher und den Zertifizierungen geben wir Ihnen gerne. Beantworten Sie dazu bitte den Fragebogen.

Flyer 10 Jahre (deutsch) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 568 KB)

Flyer 10 Jahre (englisch) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 575 KB)


Stand: 20.02.2024