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Achtung: Keine Dienstreisen ins Ausland ohne A1-Bescheinigung

Meeting in Frankreich, Verkaufsgespräch in der Schweiz, Montage in Österreich: bei jeder, auch bei kürzesten Dienstreisen in die EU, den EWR oder die Schweiz wird eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung in Deutschland benötigt.
Diese Verpflichtung gibt es schon seit 2010, aber in der Praxis wurde die Umsetzung bisher nicht stringent kontrolliert "Wir hören jetzt aber von vielen Unternehmen, dass aktuell in Hotels, auf Flughäfen und Messen und allgemein im Grenzverkehr verschärft kontrolliert wird und in einigen Fällen jetzt bereits hohe Bußgelder verhängt werden", sagt Tilman Brunner, Auslandsexperte der IHK Hannover. Er rät dringend, die A1-Bescheinigung für jede Dienstreise in Europa einzuplanen und während der Reisen auch immer mitzuführen.
„Insbesondere bei kurzfristigen Geschäftsreisen sorgt die A1-Bescheinigung für einen erheblichen Bürokratieaufwand. Wir haben bei der EU immer wieder eine unternehmensfreundlichere Regelung angemahnt und nun auch Gehör gefunden“, sagt Brunner. Jüngst haben sich das Europäische Parlament und der Rat sowie die Europäische Kommission vorläufig darauf geeinigt, dass bei Dienstreisen ins EU-Ausland zukünftig keine A1-Bescheinigung mehr notwendig sein soll. Einen konkreten Zeitplan für den formellen Abschluss für die neue Regelung gibt es aber noch nicht. Bis dahin gilt vorerst weiterhin: Vorsicht bei Dienstreisen, A1-Bescheinigung ist noch Pflicht.
Die Bescheinigungen gelten in den meisten Fällen nur für eine Dienstreise und müssen jedes Mal neu beantragt werden, Ausnahmen sind möglich. Bei gesetzlich Versicherten sind die gesetzlichen Krankenkassen für die Ausstellung zuständig, bei Privatversicherten die Deutsche Rentenversicherung und bei berufsständisch Versicherten die jeweilige Versorgungsgesellschaft.
Die wichtigsten Informationen rund um die A1-Bescheinigung für Dienstreisen und Entsendungen von Arbeitnehmern hat die IHK Hannover in einem Merkblatt zusammengefasst:
Stand: 02.11.2023