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Interreg-Förderung: Wie können niedersächsische Unternehmen profitieren?

Über 1,1 Mrd. Euro an Fördergeldern stehen in den Interreg-Programmen „A", „B“ und „Europe“ mit niedersächsischer Beteiligung in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 zur Verfügung. Sie richten sich an privatwirtschaftliche Akteure, Partner aus dem Wissenschaftsbereich oder öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Industrie- und Handelskammern.

Politische Ziele von Interreg und konkrete Themen

Übergeordnetes Ziel der Programme ist es, als Teil der EU-Kohäsionspolitik das Zusammenwachsen der Regionen und die Angleichung der Lebensverhältnisse innerhalb der EU zu fördern. Dazu wurden für die kommende Förderperiode fünf politische Ziele aufgestellt, die wiederum konkrete, förderbare Themen beinhalten:
  1. Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa (Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazität, Digitalisierung, Stärkung der KMU und dem industriellen Wandel).
  2. Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Anpassung an den Klimawandel und Krisenresilienz, Wasserverfügbarkeit, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, urbane Mobilität).
  3. Ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität (nachhaltige und intelligente Mobilität im nationalen, regionalen und lokalen Kontext, Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V))
  4. Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte (inklusiverer Arbeitsmarkt, Zugang zum Arbeitsmarkt, Möglichkeit zum lebenslangen Lernen, Inklusion, Integration, Zugang zu Gesundheitsversorgung, Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus im Kontext der Inklusion und der sozialen Innovation).
  5. Ein bürgernahes Europa (lokale Initiativen und Kulturprojekte, Sicherheit in nicht-städtischen Gebieten, nachhaltiger Tourismus).
  6. Hinzu kommt das interregspezifische Ziel der besseren Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit (Verbesserung institutioneller Kapazitäten, Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen).
Die Programme mit niedersächsischer Beteiligung bedienen innerhalb dieses Rahmens unterschiedliche Ziele und bieten damit die Möglichkeit, in unterschiedlichen Themenfeldern Projekte zu fördern. Die Politischen Ziele 1 und 2 sind in allen Programmen relevant.

Relevanz für KMU

Nicht alle Programme richten sich auch an Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen können als potenzielle Projektpartner von finanzieller Förderung in den Programmsträngen Interreg A und Interreg B profitieren. Niedersachsen ist Teil nachfolgender Förderprogramme in den beiden Programmsträngen. Die konkreten Förderprogramme richten sich entweder an Akteure aus ganz Niedersachsen oder einzelnen Regionen. Die Informationen zur neuen Förderperiode ab 2021, werden sukzessive auf den verlinkten Internetseiten zur Verfügung gestellt:
Eine Teilnahme niedersächsischer Partner, die nicht direkt im jeweiligen Programmraum liegen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Den einzelnen Programmen sind weitere europäische Staaten zugeordnet, mit dem Ziel, Projekte über Grenzen hinweg zu entwickeln, neue Perspektiven einzubeziehen, voneinander zu lernen, Lösungen zu finden und konkret vor Ort zu erproben.
Informationen zu einzelnen Programmen stehen auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Fördermittel beantragen

Je nach Programm unterscheiden sich die Antragsvoraussetzungen und Förderkriterien. Während in einigen Programmen Unternehmen antragsberechtigt sind, können sie in anderen Programmen als Partner von antragsberechtigten Institutionen wie zum Beispiel Körperschaften des Bundes, der Länder und der Kommunen, öffentlich-rechtlichen Dienstleistern, Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen, Vereinen, Verbänden oder Kammern von Interreg profitieren.

Für eine Antragstellung müssen sich mindestens zwei Partner aus mindestens zwei Mitgliedstaaten des Programms zusammenfinden. In den meisten Fällen braucht man mehr Partner, um die erforderten Ergebnisse zu erzielen. Üblich ist eine Partnerstruktur von zehn bis 15 Institutionen aus mindestens drei Staaten. Ein "Leadpartner" übernimmt dabei jeweils die Federführung, den Antrag stellen alle Partner gemeinsam.

Jedes Programm hat eine Internetseite und ein Programmsekretariat. Antragseinreichung und Prozess ist bei den Programmen unterschiedlich und kann auf der jeweiligen Programmseite abgerufen werden.

Die maximale Förderhöhe einzelner Projekte unterscheidet sich je nach Programm und hängt vom entsprechenden Gesamtbudget ab. Im vergangenen Nordseeprogramm zum Beispiel, hatten die einzelnen Projekte mit deutscher Beteiligung ein durchschnittliches Budget von rund 3,4 Mio. Euro bei einer Laufzeit von durchschnittlich 35 Monaten. Der Eigenanteil bzw. nationale Kofinanzierungsanteil unterscheidet sich in den verschiedenen Programmen und kann zwischen 20 und 50 Prozent der Projektkosten betragen. Bei Interreg A-Projekten besteht zudem die Möglichkeit, einen Teil der nationalen Kofinanzierung mit einen Zuschuss aus Landesmittel zu kompensieren.

Von der Projektidee, über die Suche nach Partnern im Ausland und die eigentliche Antragstellung bis hin zu einem positiven Bescheid vergehen oft zwischen sechs und 12 Monate. Unternehmen sollten also genug Zeit für die Projektentwicklung einplanen.

Projektbeispiele mit Unternehmensbeteiligung aus der alten Förderperiode

  • Innerhalb des Interreg A-Projektes Food 2020 gibt es 20 Innovationsprojekte, in denen Unternehmen – gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen – neue Produkte, Prozesse und Dienstleistungen entwickeln.
  • Um die Entwicklung von Lösungen zur Echtzeiterfassung und Verarbeitung von Fahrradverkehrsdaten im Rahmen von Big Data geht es im Interreg B-Projekt BITS, an dem das Oldenburger KMU Baron Mobility beteiligt ist.
  • Eine Übersicht über alle in Niedersachsen geförderten Interreg-Projekte sind im niedersächsischen Projektatlas zu finden (bei „Förderbereich“ „Interreg“ auswählen).

Weitere Informationen und nächste Schritte

Ansprechpartner für alle Fragen zu den Interreg-Programmen sind die Ämter für Regionale Landesentwicklung:
Sofern Unternehmen bereits wissen, für welches konkrete Programm sie sich interessieren, können auch die entsprechenden Programmsekretariate (bei Interreg A das jeweilige Programmmanagement) direkt kontaktiert werden (Verlinkungen auf die jeweiligen Programme unter Punkt „Relevanz für KMU“).

Manche Programme bieten zudem einen Newsletter an, über den Neuigkeiten oder Aufforderungen zur Projekteinreichung veröffentlicht werden.
Stand: 02.11.2023