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EU oder CE: Die Herkunft im Präferenzdokument richtig angeben

Um in Präferenzdokumenten, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED oder Präferenzursprungserklärung die richtige Regionskurzbezeichnung zu verwenden, hat die IHK die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Die Bezeichnung „EU“ bzw. Europäische Union in Präferenzdokumenten (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR-MED oder Präferenzursprungserklärungen) ist teilweise bereits zu verwenden bei den Ländern und Staatengruppen, mit denen die zugrundeliegenden Verordnungen/Abkommen schon angepasst wurden und diese neue Bezeichnung vorgesehen ist.

Die Bezeichnung Europäische Union bzw. „EU“ gilt momentan für die folgenden Länder/Ländergruppen:

Ägypten, Albanien, Andorra (bestimmte Warenkapitel), APS-Entwicklungsländer, Bosnien und Herzegowina, Côte d`Ivoire, Ecuador, Färöer, Georgien, Ghana, Japan, Jordanien, Kanada, Kolumbien, Kosovo, Libanon, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Palästinensische Gebiete für das Westjordanland und Gazastreifen, Peru, SADC, Schweiz, Serbien, Singapur, Südkorea, Ukraine, ÜLG, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zentralamerika-Staaten.

Da es nicht so leicht ist, bei diesen Anpassungsprozessen den Überblick zu behalten, hilft die Beschreibung der deutschen Zollverwaltung.

EU/CE in Kombination noch zulässig in Lieferantenerklärungen

Für die Eintragung in Lieferantenerklärungen ist weiterhin auch noch die Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (CE) zulässig, da einige Abkommen diese noch vorsehen. Viele Unternehmen schreiben die Bezeichnung Europäische Union (EU) alleine oder in Kombination zusammen mit der Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EU/CE) in die Erklärung.
Stand: 12.09.2023