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Elektronisches Ursprungszeugnis

Nicht nur die Zollverwaltung setzt verstärkt auf die elektronische Abwicklung, zum Beispiel bei der Ausfuhr mit ATLAS. Auch die IHK Hannover bietet ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und andere Handelsdokumente im elektronischen Verfahren (eUZ-Verfahren)
zu beantragen - das spart Zeit und Aufwand!

1. Das elektronische Antragsverfahren

Viele Staaten bzw. Kunden fordern bei der Einfuhr von Waren vom Lieferanten Dokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen oder Zertifikate, die von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt sein müssen. Dies kann in den meisten Fällen schnell und komfortabel über das webbasierte elektronische Antragsverfahren abgewickelt werden.
eUZ
Das eUZ-Verfahren ist einfach: Sie senden Ihre Außenhandelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zertifikate etc.) über eine Webanwendung zur Bestätigung an Ihre IHK; die IHK erteilt nach der Prüfung elektronisch die Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente auf Original-Vordrucken in Ihrem Unternehmen und übermittelt gleichzeitig mit der Bewilligung das IHK-Siegel als Faksimile. Ihre im manuellen Verfahren erforderliche Unterschrift auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur (mehrstufig passwortgestütztes Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) oder Signaturkarte und PIN-Code) ersetzt.

Das eUZ-Verfahren wird bereits seit 2002 bei der IHK Hannover angeboten.
2020 wurden fast 62 Prozent aller Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und andere Bescheinigungen auf elektronischem Wege erteilt. Aktuell (Stand August 2021) nutzen rund 250 Unternehmen im Bezirk der IHK Hannover das elektronische Antragsverfahren.

2. Vorteile des eUZ-Verfahrens

Gegenüber dem manuellen Standardverfahren bietet Ihnen das elektronische Antragsverfahren wesentliche Vorteile:
  • schnelle Bearbeitung von der Antragsstellung bis zum bescheinigten und ausgedruckten Dokument (in der Regel innerhalb eines Werktags)
  • Änderungen elektronisch möglich
  • Postlaufzeiten / Botenwege entfallen
  • Webanwendung -  kurze Ladezeiten, schnelle Bearbeitung und Übertragung
  • Datenimport über Schnittstellen zu Ihrem Warenwirtschaftssystem möglich (weitere Informationen hierzu über die IHK-GfI mbH)
  • Die Abrechnung der Bescheinigungsgebühren erfolgt monatlich
  • Die Benutzerverwaltung obliegt den UZ-Administratoren des Unternehmens
  • Einreichung der zu bescheinigenden Unterlagen mit Signaturkarte oder seit dem 11. November 2019 alternativ mit Nutzerkennungsverfahren (mehrstufig passwortgestützt)
  • Entwürfe können erstellt und in der Anwendung gespeichert werden
  • PDF-Vorschau der Entwürfe zur Abstimmung mit Kunden oder Banken vor der Antragsstellung
  • Systemupdates über den Druck- und Signaturclient

3. Technische Informationen und Kosten

Für die vollumfängliche Nutzung des elektronischen Bescheinigungsverfahrens (eUZ-Verfahrens) sind verschiedene technische Voraussetzungen zu erfüllen.
Technische Voraussetzungen
Eine Übersicht der erforderlichen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen hat die IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (IHK-GfI) auf der eUZ-Website zusammengestellt:
Im Onboard-Quickguide finden Sie alle relevanten Informationen zum Einstieg in das eUZ-Verfahren.
Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Importformaten für die Anbindung an Ihr Warenwirtschaftssystem sowie auch das Handbuch finden Sie hier.
Zugangsverfahren
Seit dem 11. November 2019 stehen unseren antragstellenden Mitgliedsunternehmen zwei Berechtigungsverfahren zur Einreichung elektronischer Anträge nach Freigabe der Berechtigung über den eingetragenen UZ-Administrator des Unternehmens in der Benutzerverwaltung des jeweiligen Mitarbeiters zur Verfügung:
  • Zugang mit Nutzerkennung
    Mehrstufig passwortgestütztes Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung)
    Bei Nutzung der Nutzerkennung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
  • Zugang mit digitaler Signaturkarte
    Hierfür benötigen Sie eine digitale Signaturkarte (IHK-Chambercard) und ein Kartenlesegerät (siehe unten).
Kosten
Die Kosten für Bescheinigungen im eUZ-Verfahren setzen sich zusammen aus der Gebühr für die Bescheinigung, Formularkosten für Ursprungszeugnisse (und ggf. Anschaffungskosten für Signaturkarte und Kartenlesegerät).
 
Bescheinigungsgebühr:
Die Gebühren für Bescheinigungen von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten lt. Gebührentarif werden monatlich in Rechnung gestellt: 9,00 € je Vorgang.
Formulare:
Die von der IHK geprüften und bescheinigten Ursprungszeugnisse werden direkt im Unternehmen auf Blanko-Formulare ausgedruckt (Bescheinigungsstufe 2+). Hierfür benötigen Sie laserdruckertaugliche Ursprungszeugnisformulare ohne Nummerierung (Originale und ggf. gelbe Kopien), die bei allen gängigen Formularverlagen erhältlich sind.
Kleine Formularmengen bis 20 Stück (0,36 €/Formular) erhalten Sie bei unserer Ansprechpartnerin Frau Rieke Schindler (Tel. 0511/3107-432, Mail: zoll(at)hannover.ihk.de).
Nur bei Signaturkartennutzung:
Kosten für die Erstausstattung eines Arbeitsplatzes bei Signaturkartennutzung:
  • Signaturkarte
    129,- € zzgl. Mwst. für die Signaturkarte (2-jährig gültig, Bestellung per PostIdent-Verfahren)
    Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Signaturkartenbestellung: zoll(at)hannover.ihk.de oder Tel. 0511/3107299
  • Kartenlesegerät
    Anforderungen: Klasse 2 oder 3, USB-Anschluss, Eignung für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarte z.B. über https://www.chipkartenleser-shop.de/bdr_hw
    Hier finden Sie die von D-TRUST empfohlene Kartenlese-Geräte. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlese-Geräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.
    Die Kosten variieren je Modell und Anbieter.

4. Nutzerkennung im eUZ-Verfahren

Mit Inkrafttreten des geänderten Statuts für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen der IHK Hannover wurde 2019 die rechtlichen Rahmenbedingungen für das neue kostenfreie mehrstufige passwortgestützte Berechtigungsverfahren (kurz: Nutzerkennung) als Alternative zum zuvor obligatorischen Einsatz einer Signaturkarte (IHK-Chambercard) im eUZ-Verfahren geschaffen.
Da hierbei keine Signaturkarte und kein Kartenlesegerät mehr benötigt werden, entfallen nicht nur die Kosten für den Kauf. Man muss auch nicht mehr je nach Produktions- und Lieferzeit der Bundesdruckerei drei Wochen oder länger auf die Karte warten. Insbesondere Neukunden erhalten so unkompliziert und schnell Zugang zum eUZ-Verfahren!
 
Auch für Bestandskunden mit Signaturkarte bringt der Wechsel zum  Nutzerkennungsverfahren Vorteile in Hinsicht auf den Arbeitsfluss und Kosten, da die  PIN-Eingabe zur Bestätigung der eUZ-Anträge entfällt und auf neue Signaturkarten (Folgekarten) bei Ablauf der zweijährigen Gültigkeit verzichtet werden kann. 

Anleitung für Bestandskunden in der Web-Anwendung (pdf)  (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB) 

5. Anmeldung zum eUZ-Verfahren

Wenn Sie Interesse daran haben am elektronischen Beantragungsverfahren für Ursprungszeugnisse und anderer dem Außenwirtschaftsverkehr dienender Bescheinigungen (eUZ-Verfahren) teilzunehmen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir klären Ihre offenen Fragen, beraten Sie über die weiteren Schritte und stellen Ihnen die dafür erforderlichen Links und Unterlagen zusammen:
eUZ-Team der IHK Hannover, Abteilung International, Tel. 0511 3107-299, E-Mail: zoll(at)hannover.ihk.de

  
Stand: 14.03.2023