Exportkontrolle

Exportkontrolle: Neue EU-Dual-Use-Verordnung am 9. September in Kraft getreten

Bereits am 11. Juni 2021 wurde die neue EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.  Am 9. September 2021 ist sie in Kraft getreten und modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Bei den mehrjährigen Verhandlungen war der Schutz der Menschenrechte ein wichtiger Punkt, der in der neuen Verordnung (VO) Beachtung findet. In der Praxis werden für die ausführenden Unternehmen allen voran die Vorgaben aus Artikel 5 Absatz 2 VO 2021/821 maßgeblich sein. Hierzu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein separates „Merkblatt zum Art. 5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821)“ veröffentlicht, welches den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung bieten soll.

Eine ausführliche Darstellung weiterer Änderungen/Neuerungen enthält das BAFA-Merkblatt „Die neue EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821)“.

Änderungen ergeben sich unter anderem bei den Aufbewahrungspflichten im Zusammenhang mit Ausfuhren. Künftig sind es fünf Jahre, beginnend mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Ausfuhr erfolgt ist. Erstmals unionsrechtlich harmonisiert wird durch die neue VO technische Unterstützung, die bisher ausschließlich national geregelt war.

Bei den Allgemeinen Genehmigungen sind zwei neue Genehmigungen hinzugekommen. Für den konzerninternen Technologie- und Softwaretransfer wurde die EU007 eingeführt. Ausfuhren von bestimmten Verschlüsselungsgütern werden künftig mit der EU008 allgemein genehmigt.

Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
X067/E07: „Allgemeine Genehmigung der Union Nr. EU007“
X068/E08: „Allgemeine Genehmigung der Union Nr. EU008“

Ausführer, die die Allgemeine Genehmigung EU007 nutzen möchten, müssen über ein Internes Compliance Programme (ICP) verfügen. Empfehlungen für ein effektives ICP hat das BAFA im Merkblatt „Firmeninterne Exportkontrolle“ niedergelegt.

Was von der neuen EU-Dual-Use-Verordnung zu erwarten ist, erfuhren rund 1.800 Teilnehmer am 16. Juni 2021 bei der gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung der IHK-Organisation und des BAFA. Die Präsentation des BAFA zur Veranstaltung gibt es hier im PDF-Format (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 4057 KB).

Einen Mitschnitt des Livestreams können Sie hier abrufen:
Virtuelle Informationsveranstaltung des DIHK, der IHKs und des BAFA zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung
Stand: 27.11.2023