Nr. 5115920
International

Export

EG-Dual-Use-Verordnung: Anhang I wurde aktualisiert

Kurz vor dem Jahreswechsel 2020/2021 hat die Europäische Kommission die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind und nur mit einer Ausfuhrgenehmigung die Europäische Union verlassen dürfen, neu veröffentlicht.

Im Amtsblatt der EU Nr. L 421 wurde am 14. Dezember 2020 die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1749 publiziert. Sie beinhaltet unter anderem die Änderungen des Anhangs I der EG-Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009 und ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Zu dem aktualisierten Anhang I hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen unverbindlichen Änderungsüberblick veröffentlicht. Die meisten Änderungen sind in den Kategorien 1 (Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung) und 9 (Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe) enthalten.

Ausblick:
Für das Jahr 2021 können die Unternehmen mit einer neuen Verordnung für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern rechnen. Sie wird die bestehende Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aus dem Jahr 2009 ersetzen. Darauf haben sich der Rat der EU unter deutschem Vorsitz und das Europäische Parlament in ihrer Verhandlungsrunde am 9. November 2020 geeinigt.
Kernelemente der Einigung sind neue, striktere Kontrollvorschriften für Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedstaaten durch neue Abstimmungsmechanismen in diesem Bereich, die Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen, die Harmonisierung der Kontrollvorschriften für technische Unterstützung auf EU-Ebene, eine bessere Durchsetzbarkeit der Kontrollen durch eine verstärkte Kooperation zwischen den Genehmigungs- und Zollbehörden auf EU-Ebene sowie mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Kommission unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Die Einigung muss nun von den zuständigen Gremien im Rat sowie im Europäischen Parlament bestätigt werden.