Gründung, Sicherung, Nachfolge

Corona-Soforthilfen 2020: NBank informiert zu Mitteilungspflichten und Berechnung möglicher Überkompensation

Unternehmen, die die Niedersachsen-Soforthilfe Corona 2020 erhalten haben, müssen jetzt ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Förderzeitraum darlegen. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass Begünstigte durch die Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als ihnen zusteht, ist der zu viel gezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen - so eine Mitteilung der NBank vom 16. November. Die NBank schreibt demnach aktuell rund 130.000 Unternehmen an, die im vergangenen Jahr die finanzielle Unterstützung von Bund oder Land bekommen haben. Diese müssen dann am sogenannten Meldeverfahren teilnehmen und mit Hilfe eines durch die NBank zur Verfügung gestellten Berechnungstools eine eventuelle Überkompensation ermitteln.
Die Niedersachsen-Soforthilfe Corona wurde unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie aufgelegt, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Sie wurde zu einem Zeitpunkt beantragt und bewilligt, zu dem die Einnahmen und Ausgaben noch nicht feststanden, sondern nur geschätzt werden konnten. Daher war bereits im Bescheid festgesetzt worden, dass eine eventuelle Überkompensation zurückzuzahlen ist. Eine sogenannte Überkompensation kann durch die Gewährung anderer Fördermaßnahmen, Entschädigungsleistungen oder Versicherungsleistungen sowie höherer Umsätze als bei Antragstellung angenommen entstehen.
Fragen zur Überkompensation erläutert die NBank. Weitere Informationen zum Vorgehen, zur Anmeldung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) direkt auf der Internetseite der NBank:
Stand: 16.12.2022