Weiterbildung

Technische/-r Fachwirt/-in (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Technischen Fachwirt / zur geprüften technischen Fachwirtin fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die überwiegend in produzierenden Betrieben Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, ihr Fachwissen sowohl im kaufmännischen als auch im technischen Bereich zu vertiefen. Diese "Schnittstellenkompetenz" zeichnet sie aus.  Sie sind in der Lage, kaufmännische Aspekte des Unter-nehmens in Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen, komplexe Betriebsabläufe zu erkennen  und in der Praxis zu koordinieren.
 
Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer dazu zu befähigen, eigenständig folgende Funktionen verantwortlich auszuüben:
  • Wahrnehmen qualifizierter Sachaufgaben in kaufmännischen/technischen Abteilungen bzw. an entsprechenden Schnittstellen unter Beachtung der neuesten technologischen Entwicklungen, 
  • Erkennen und Beurteilen betrieblicher Gesamtzusammenhänge im technischen/ kaufmännischen Bereich,
  • Führung von Mitarbeitern sowie Mitwirken bei der beruflichen Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
 
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.

 
Prüfungstermine

Frühjahr 2024
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
20.03.2024
12.01.2024
Technische Qualifikationen:
28.02.2024
30.11.2023
Handlungsspezifische Qualifikationen:
07.05.2023
08.02.2024
Zulassungsschluss:
Frühjahr 2024
08.11.2023

Herbst 2024
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
23.10.2024
05.08.2024
Technische Qualifikationen:
17.09.2024
21.06.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen:
05.12.2024
06.09.2024
Zulassungsschluss:
Herbst 2024
10.06.2024

Frühjahr 2025
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
26.03.2025
17.01.2025
Technische Qualifikationen:
25.02.2025
29.11.2024
Handlungsspezifische Qualifikationen:
07.05.2025
07.02.2025
Zulassungsschluss:
Frühjahr 2025
15.11.2024

Herbst 2025
Prüfungstermine:
Anmeldeschluss:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:
22.10.2025
01.08.2025
Technische Qualifikationen:
16.09.2025
20.06.2025
Handlungsspezifische Qualifikationen:
03.12.2025
05.09.2025
Zulassungsschluss:
Herbst 2025
10.06.2025

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
360,- Euro für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen",
433,- Euro für den Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" und
433,- Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 15.02.2024