Weiterbildung

Industriemeister/-in Mechatronik (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Industriemeister / zur geprüften Industriemeisterin Mechatronik fortbilden?
Die Einführung komplexer mechatronischer Systeme in allen Sparten der Industrie verlangt, nach der Einführung des Ausbildungsberufs Mechatroniker/-in, entsprechende Führungskräfte auszubilden. Der/die Industriemeister/-in ist die klassische Führungskraft zwischen Planung und Ausführung. Die Industriemeisterprüfung zeichnet sich durch einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz aus. Die erfolgreich abgelegte Prüfung öffnet i.d.R. berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.
Ziel der Fortbildung ist es, die Befähigung zu erhalten, in unterschiedlichen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf verändernde mechatronische Systeme, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsabwicklung, der Personalführung und –entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Bitte reichen Sie uns die nötigen Unterlagen frühzeitig, vollständig und fristgerecht (s. unten) ein. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden.
 
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten  Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • in den in Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik haben und und elektronische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist rechtzeitig vor dem zweiten Prüfungsteil zu erbringen (siehe “Nacheweis AEVO”).

Prüfungstermine

Schriftliche Termine der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen:

Prüfungstermin                  

Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2024
02./03.05.2024
11.01.2024
01.02.2024
Herbst 2024
06./07.11.2024
17.07.2024
07.08.2024
Frühjahr 2025
29./30.04.2025
07.01.2025
28.01.2025
Herbst 2025
05./06.11.2025
16.07.2025
06.08.2025

Schriftliche Termine der Handlungsspezifischen Qualifikationen:
Prüfungstermin                
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Nachweis AEVO
Frühjahr 2024
28./29.05.2024
11.01.2024
01.02.2024
Herbst 2024
04./05.12.2024
17.07.2024
07.08.2024
25.09.2024
Frühjahr 2025
19./20.05.2025
07.01.2025
28.01.2025
10.03.2025
Herbst 2025
04./05.12.2025
16.07.2025
06.08.2025
25.09.2025

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
435,- Euro für den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
432,- Euro für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.

Stand: 15.02.2024