Weiterbildung
Prüfungsgebühr:
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (geprüfte/r)
Warum sollten Sie sich zum Gepr. Fachwirt/ zur Gepr. Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens tätig sind und Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln. Die erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren den Prüfungsteilnehmer für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
Folgende Aufgaben werden definiert:
- Fachkenntnisse im Bereich der Gesundheit und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit.
- Vertiefung betrieswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher Zusammenhänge zur Wahrnehmung von Management- und Führungsaufgaben im Sozial-/Gesundheitswesen
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweiährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Gesundheits- und Sozialwesen aufweisen und hier insbesondere Planung, Mitarbeiterführung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente beinhalten.
Schriftliche Termine
Prüfungstermin
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Überprüfung der Zulassung bis spätestens |
Anmeldeschluss zur Prüfung |
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Frühjahr 2024
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25./26.03.2024
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04.12.2023
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29.12.2023
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Herbst 2024
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21./22.10.2024
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12.07.2024
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26.07.2024
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Frühjahr 2025
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25./26.03.2025
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13.12.2024
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03.01.2025
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Herbst 2025
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20./21.10.2025
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18.07.2025
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01.08.2025
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Prüfungsgebühr:
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,- Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 15.02.2024