Weiterbildung

Fachwirt/-in für Marketing (geprüfte/-r) - Bachelor Professional in Marketing


Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachwirt für Marketing / zur geprüften Fachwirtin für Marketing  - Bachelor Professional in Marketing fortbilden?
Die Fortbildung bietet Personen, die bereits im Bereich Marketing Erfahrungen sammeln konnten, die Möglichkeit, sich zu Spezialisten zu entwickeln, die das gesamte Spektrum im Marketing beherrschen.
Ziel der Fortbildung ist der Nachweis der notwendigen Kompetenzen, eigenständig und verantwortlich vollständige und bereichsübergreifende Geschäftsprozesse im Bereich Marketing zu gestalten und zu verbessern, deren Wirtschaftlichkeit und Qualität zu bewerten, Kunden zu beraten, Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das internationale Umfeld berücksichtigt.

Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Bitte reichen Sie für die Zulassung auch den Nachweis über erbrachten Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 332 KB) mit ein.
 
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann für Marketingkommunikation oder Kauffrau für Marketingkommunikation,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen..

Prüfungstermine
Prüfungstermin
Überprüfung der
Zulassung bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
29.02./01.03.2024
09.11.2023
30.11.2023
01./02.10.2024
11.06.2024
02.07.2024

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 490,- Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 28.11.2023