Weiterbildung

Bilanzbuchhalter/-in (geprüfte/-r) (VO 2020)

Warum sollten Sie sich zum geprüften Bilanzbuchhalter/zur geprüften Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung fortbilden?
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Bilanzbuchhalter oder die Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung in der Lage sein, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Die Person soll in der Lage sein, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen.

Zu diesen Aufgaben gehören:
  1. Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten
  2. Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
  3. die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
  4. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  5. das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
  6. ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
  7. finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
  8. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
  9. Berufsausbildung organisieren und durchführen.

Zulassungsvoraussetzungen
Bitte lassen Sie bei der IHK Hannover Ihre Zulassung prüfen, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden. Die Prüfung des Antrages erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter. Bitte reichen Sie für die Zulassung auch den Nachweis über erbrachten Lernumfang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 332 KB) mit ein. Erst nach einer positiven Überprüfung können Sie sich online zur Prüfung anmelden. Bitte reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig und fristgerecht ein. Die Fristen sind weiter unten genannt.
Zur Prüfung ist nach § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
    b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
    oder
    c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis

    oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz und Rechnungswesen erworben worden sein.

Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungstermine
Prüfungstermin
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
Frühjahr 2024
27.03.2024
02.04.2024
05.04.2024
06.12.2023
29.12.2023
Herbst 2024
18.09.2024
24.09.2024
27.09.2024
29.05.2024
19.06.2024
Frühjahr 2025
25.03.2025
17.03.2025
01.04.2025
03.12.2024
23.12.2024
Herbst 2025
03.09.2025
09.09.2025
12.09.2025
14.05.2025
04.06.2025

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 852,- Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 15.02.2024