Weiterbildung

Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (geprüfte/-r)


Warum sollten Sie sich zum geprüften Fachwirt / zur geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen fortbilden?
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Positionen auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten in sich verändernden Situationen können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  • Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte,
  • Durchführen von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung kundenorientierter Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken,
  • Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken,
  • Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken in Projekten zur Produktentwicklung,
  • Wahrnehmen qualifizierter Aufgaben in einem der gewählten betrieblichen Kernprozesse Vertriebsmanagement, Risikomanagement oder Schaden-Leistungsmanagement.
Zulassungsvoraussetzungen
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie sich darüber informieren, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Hannover nach Maßgabe der geltenden Prüfungsordnung. Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen reichen Sie uns bitte den Antrag auf Prüfung der Zulassung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5726 KB)ein.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben.

Prüfungstermine
Prüfungsteil A
Prüfungsteil B
Überprüfung der Zulassung
bis spätestens
Anmeldeschluss zur Prüfung
19.04.2023
26.04.2023
04.01.2023
25.01.2023
10.10.2023
17.10.2023
27.06.2023
18.07.2023
23.04.2024
30.04.2024
09.01.2024
30.01.2024
08.10.2024
15.10.2024
25.06.2024
16.07.2024

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühren betragen zurzeit:
360,- Euro für den Prüfungsteil A und
433,- Euro für den Prüfungsteil B
und richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover.
Stand: 02.03.2023